Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert
Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert
Guten Tag,
mein Vater ist seit den 1998 in Rente. Im Juli 2023 wurde er aufgefordert für 2020 seine Steuererklärung abzugeben. Tatsächlich musste er Steuern zahlen. Im Dezember 2023 kam dann die Erinnerung mit Fristsetzung für 2021. Diese wurde abgegeben und es wurde seitens des Finanzmates ein Verspätungszuschlag erhoben, rückwirkend ab dem eigentlichen Abgabetermin (von dem mein Vater ja nichts wissen konnte). Der Verspätungszuschlag-Beschied wurde nach meiner Intervention beim Finanzamt wieder aufgehoben.
Jetzt wollte ich eigentlich die Steuer für 2022 im vorauseilenden Gehorsam für ihn erledigen, damit nicht wieder ein Verspätungszuschlag droht.
Ich habe jetzt aber gelesen, dass wenn Rentner die Erklärung abgeben, ohne erinnert worden zu sein, in diesen Fällen ein Versptäungszuschlag erhoben wird.
Sollte ich also die Aufforderung seitens des Finanzamtes für 2022 abwarten?
mein Vater ist seit den 1998 in Rente. Im Juli 2023 wurde er aufgefordert für 2020 seine Steuererklärung abzugeben. Tatsächlich musste er Steuern zahlen. Im Dezember 2023 kam dann die Erinnerung mit Fristsetzung für 2021. Diese wurde abgegeben und es wurde seitens des Finanzmates ein Verspätungszuschlag erhoben, rückwirkend ab dem eigentlichen Abgabetermin (von dem mein Vater ja nichts wissen konnte). Der Verspätungszuschlag-Beschied wurde nach meiner Intervention beim Finanzamt wieder aufgehoben.
Jetzt wollte ich eigentlich die Steuer für 2022 im vorauseilenden Gehorsam für ihn erledigen, damit nicht wieder ein Verspätungszuschlag droht.
Ich habe jetzt aber gelesen, dass wenn Rentner die Erklärung abgeben, ohne erinnert worden zu sein, in diesen Fällen ein Versptäungszuschlag erhoben wird.
Sollte ich also die Aufforderung seitens des Finanzamtes für 2022 abwarten?
Re: Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert
Die steuerlichen Erklärungsfristen sind keine Staatsgeheimnisse und aus öffentlich zugänglichen Quellen ersichtlich....rückwirkend ab dem eigentlichen Abgabetermin (von dem mein Vater ja nichts wissen konnte).
Mit Erinnerung aber auch. Das heißt "Verspätungszuschlag" und nicht "Erinnerungsbonus". Es kommt auf die Verspätung an.Ich habe jetzt aber gelesen, dass wenn Rentner die Erklärung abgeben, ohne erinnert worden zu sein, in diesen Fällen ein Versptäungszuschlag erhoben wird.
Um sich weiter zu verspäten?Sollte ich also die Aufforderung seitens des Finanzamtes für 2022 abwarten?
Re: Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert
Hallo,
der Verspätungszuschlag kommt immer, egal ob mit oder ohne Aufforderung.
Für Rentner gibt es aber eine einmalige Verschonungsregelung (§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO). In dem Fall darf ein Verspätungszuschlag nur ab Fristablauf der (ersten) Aufforderung erfolgen.
Konkret hätten hier direkt alle Erklärungen eingereicht werden sollen.
Aber vielleicht lässt das Finanzamt in solchen Fällen mit sich reden, das ist immer noch zulässig.
Und denk auch gleich an die Erklärung für 2023, da ist zwar noch etwas Zeit aber ruckzuck haben wir wieder Herbst.
Stefan
der Verspätungszuschlag kommt immer, egal ob mit oder ohne Aufforderung.
Für Rentner gibt es aber eine einmalige Verschonungsregelung (§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO). In dem Fall darf ein Verspätungszuschlag nur ab Fristablauf der (ersten) Aufforderung erfolgen.
Konkret hätten hier direkt alle Erklärungen eingereicht werden sollen.
Aber vielleicht lässt das Finanzamt in solchen Fällen mit sich reden, das ist immer noch zulässig.
Das ist aber auch schon wieder zu spät.Jetzt wollte ich eigentlich die Steuer für 2022 im vorauseilenden Gehorsam für ihn erledigen, damit nicht wieder ein Verspätungszuschlag droht.
Und denk auch gleich an die Erklärung für 2023, da ist zwar noch etwas Zeit aber ruckzuck haben wir wieder Herbst.
Stefan
Re: Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert
Mein Vater hatte mit Rentenbeginn ein Schreiben der Finanzbehörde erhalten, dass er keine Einkommenssteuererklärung mehr abgeben muss!Tom998 hat geschrieben: ↑29. Apr 2024, 08:37Die steuerlichen Erklärungsfristen sind keine Staatsgeheimnisse und aus öffentlich zugänglichen Quellen ersichtlich....rückwirkend ab dem eigentlichen Abgabetermin (von dem mein Vater ja nichts wissen konnte).Mit Erinnerung aber auch. Das heißt "Verspätungszuschlag" und nicht "Erinnerungsbonus". Es kommt auf die Verspätung an.Ich habe jetzt aber gelesen, dass wenn Rentner die Erklärung abgeben, ohne erinnert worden zu sein, in diesen Fällen ein Versptäungszuschlag erhoben wird.Um sich weiter zu verspäten?Sollte ich also die Aufforderung seitens des Finanzamtes für 2022 abwarten?
Aufgrund der Erhöhungen ist er dann irgendwann wieder in die Steuerpflicht gerutscht, dass ist dem FA aber etwas spät aufgefallen und daher nicht seine Schuld!
Und - nein, hätte er von sich aus irgendwann abgegeben, hätten wir den Verspätungszuschlag zahlen müssen. Also unsere „Faulheit“ hat uns bisher viel Geld gespart!
Re: Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert
Ich werde jetzt beide fertig machen. Ist sowieso kein großer Akt und hoffen, dass für 2022 verzichtet wird. Sind ja nur ein paar Monate seit der Aufforderung in 2023.reckoner hat geschrieben: ↑29. Apr 2024, 11:30 Hallo,
der Verspätungszuschlag kommt immer, egal ob mit oder ohne Aufforderung.
Für Rentner gibt es aber eine einmalige Verschonungsregelung (§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO). In dem Fall darf ein Verspätungszuschlag nur ab Fristablauf der (ersten) Aufforderung erfolgen.
Konkret hätten hier direkt alle Erklärungen eingereicht werden sollen.
Aber vielleicht lässt das Finanzamt in solchen Fällen mit sich reden, das ist immer noch zulässig.
Das ist aber auch schon wieder zu spät.Jetzt wollte ich eigentlich die Steuer für 2022 im vorauseilenden Gehorsam für ihn erledigen, damit nicht wieder ein Verspätungszuschlag droht.
Und denk auch gleich an die Erklärung für 2023, da ist zwar noch etwas Zeit aber ruckzuck haben wir wieder Herbst.
Stefan
Und für 2021 hatte das nette Finazamt ja versucht nicht erst ab der ersten Erinnerung, dass er jetzt wieder steuerpflichtig ist, sondern ab dem generellen Fristablauf einzutreiben. Damit wäre der Verspätungszuschlag höher gewesen als die Steuer, die zu zahlen wäre. Nach einem Anruf haben sie dann aber komplett verzichtet, obwohl sich meine Freundlichkeit in Grenzen hielt.
Re: Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert
Hallo,
Stefan
Eine solche Befreiung gilt aber grundsätzlich nur solange wie sich nichts ändert, insbesondere an der Höhe des Einkommens. Bei (jeder) Rentenerhöhung muss man erneut prüfen (lassen), ob eine Erklärungspflicht eingetreten ist.Mein Vater hatte mit Rentenbeginn ein Schreiben der Finanzbehörde erhalten, dass er keine Einkommenssteuererklärung mehr abgeben muss!
Ganz klar nein. Die Einkommensteuererklärung ist eine Bringschuld, es muss nicht dazu aufgefordert werden (wie übrigens viele andere staatliche Angelegenheiten auch, betrachte z.B. die Gültigkeit von Ausweisdokumenten, oder das Melderecht).Aufgrund der Erhöhungen ist er dann irgendwann wieder in die Steuerpflicht gerutscht, dass ist dem FA aber etwas spät aufgefallen und daher nicht seine Schuld!
Da bin ich zwar anderer Meinung, aber egal.Und - nein, hätte er von sich aus irgendwann abgegeben, hätten wir den Verspätungszuschlag zahlen müssen. Also unsere „Faulheit“ hat uns bisher viel Geld gespart!
Ich würde direkt einen Antrag dazu legen, und zwar dass ich darum bitte, von Zuschlägen abzusehen, weil dem Steuerzahler die grundsätzliche Abgabepflicht nicht bewusst geworden ist (sich etwas dumm stellen kann hier nicht schaden).Ich werde jetzt beide fertig machen. Ist sowieso kein großer Akt und hoffen, dass für 2022 verzichtet wird. Sind ja nur ein paar Monate seit der Aufforderung in 2023.
Das ist ein automatischer Vorgang, wenn dann war der Computer so "nett".Und für 2021 hatte das nette Finazamt ja versucht nicht erst ab der ersten Erinnerung, dass er jetzt wieder steuerpflichtig ist, sondern ab dem generellen Fristablauf einzutreiben.
Siehst du, das Finanzamt lässt sehr wohl mit sich reden.Nach einem Anruf haben sie dann aber komplett verzichtet, obwohl sich meine Freundlichkeit in Grenzen hielt.
Stefan