Spekulationssteuer trotz Nachlassverwaltung?
Verfasst: 24. Apr 2024, 23:33
Hallo zusammen, der Grund meines Erscheinens ist ein für mich großes Problem, wo sogar der Steuerberater nur vage andeutet, was da möglich wäre. Vielleicht kann mir ja hier wer helfen. Und zwar:
Mein Problem ist eine verkaufte Erbschaft.
Ich fasse das Problem zusammen: Die geerbte Immobilie (eine Eigentumswohnung) ist vor Beendung der Zehnjahresfrist verkauft worden, jedoch wohnte der Erblasser vollständig über 8 Jahre bis hin zu seinem Tod in seiner Wohnung. Also vollständige Eigennutzung. Das Problem ist, dass der Erblasser Ende Juni 2021 verstarb, jedoch keine direkten Erben hatte. Deshalb wurde vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger beauftragt, die Erben zu suchen und sich um die Wohnung zu kümmern.
Konkret war das der Zeitraum vom:
22. Juni 2021 † bis zum 25.10.2022 / Erbe wird offiziell angetreten / Offizielle Übergabe aller Dokumente + Schlüssel Immobilie
In der Steuererklärung (Anlage SO) gibt es den Punkt, der abfragt, ob die Immobilie die volle Zeit zu Wohnzwecken genutzt wurde.
Die Wohnung (nicht vermietet o.ä) wurde faktisch vom Juni 21 bis Oktober 22 durch den Nachlasspfleger verwaltet. Also ca. 1,5 Jahre, welche die Wohnung physisch nicht zu Wohnzwecken genutzt wurde.
Und hier ist genau der springende Punkt. Zählen die 1,5 Jahre der Nachlassverwaltung als "Zu Wohnzwecken genutzt"?
Oder muss ich hier ohne eigenes Verschulden (Der Nachlasspfleger verbat mir jedwede Interaktion bis Erbantritt.) Spekulationssteuer zahlen?
Es ist wichtig zu klären, ob diese Verwaltungszeit als Nutzung zu Wohnzwecken gilt oder nicht.
Nochmal in Kurzform. Erblasser verstirbt ohne direkte Erben und das Nachlassgericht schaltet einen Nachlasspfleger ein, der die Wohnung verwaltet (er lässt sie leerräumen, weil der Erblasser erst nach Tagen tot in seiner Wohnung gefunden wurde), die Erbensuche (wir sind am ende eine zweiköpfige Erbgemeinschaft) dauert bis zum Abschluss 1,5 Jahre. In dieser Zeit wurde uns JEDE Interaktion untersagt. Wir durften nicht in die Wohnung und sie auch nicht zum Verkauf einstellen). Als wir das Erbe offiziell antraten, stellten wir einen Tag später die Wohnung direkt zum Verkauf.
Runtergebrochene Frage: Zählen die 1,5 Jahre als "Zu Wohnzwecken genutzt"? Fragt man die KI hat man zig Antworten, aber keine finale.
Ich bedanke mich im Vorfeld für eure Mühe, sich mit diesem Problem zu befassen.
Gruß Jochen
Mein Problem ist eine verkaufte Erbschaft.
Ich fasse das Problem zusammen: Die geerbte Immobilie (eine Eigentumswohnung) ist vor Beendung der Zehnjahresfrist verkauft worden, jedoch wohnte der Erblasser vollständig über 8 Jahre bis hin zu seinem Tod in seiner Wohnung. Also vollständige Eigennutzung. Das Problem ist, dass der Erblasser Ende Juni 2021 verstarb, jedoch keine direkten Erben hatte. Deshalb wurde vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger beauftragt, die Erben zu suchen und sich um die Wohnung zu kümmern.
Konkret war das der Zeitraum vom:
22. Juni 2021 † bis zum 25.10.2022 / Erbe wird offiziell angetreten / Offizielle Übergabe aller Dokumente + Schlüssel Immobilie
In der Steuererklärung (Anlage SO) gibt es den Punkt, der abfragt, ob die Immobilie die volle Zeit zu Wohnzwecken genutzt wurde.
Die Wohnung (nicht vermietet o.ä) wurde faktisch vom Juni 21 bis Oktober 22 durch den Nachlasspfleger verwaltet. Also ca. 1,5 Jahre, welche die Wohnung physisch nicht zu Wohnzwecken genutzt wurde.
Und hier ist genau der springende Punkt. Zählen die 1,5 Jahre der Nachlassverwaltung als "Zu Wohnzwecken genutzt"?
Oder muss ich hier ohne eigenes Verschulden (Der Nachlasspfleger verbat mir jedwede Interaktion bis Erbantritt.) Spekulationssteuer zahlen?
Es ist wichtig zu klären, ob diese Verwaltungszeit als Nutzung zu Wohnzwecken gilt oder nicht.
Nochmal in Kurzform. Erblasser verstirbt ohne direkte Erben und das Nachlassgericht schaltet einen Nachlasspfleger ein, der die Wohnung verwaltet (er lässt sie leerräumen, weil der Erblasser erst nach Tagen tot in seiner Wohnung gefunden wurde), die Erbensuche (wir sind am ende eine zweiköpfige Erbgemeinschaft) dauert bis zum Abschluss 1,5 Jahre. In dieser Zeit wurde uns JEDE Interaktion untersagt. Wir durften nicht in die Wohnung und sie auch nicht zum Verkauf einstellen). Als wir das Erbe offiziell antraten, stellten wir einen Tag später die Wohnung direkt zum Verkauf.
Runtergebrochene Frage: Zählen die 1,5 Jahre als "Zu Wohnzwecken genutzt"? Fragt man die KI hat man zig Antworten, aber keine finale.
Ich bedanke mich im Vorfeld für eure Mühe, sich mit diesem Problem zu befassen.
Gruß Jochen