2 Kinder, aber in Summe 4 Freibeträge auf Lohnsteuerbescheinigungen - Problem?
Verfasst: 23. Apr 2024, 08:25
Guten Morgen,
vermutlich eine dumme, zumindest aber für Euch einfache Frage, die mich gerade dezent nervös macht, weil sie möglicherweise gleich mehrere zurückliegende Jahre betrifft:
Meine Frau und ich haben zwei Kinder und sind in Steuerklassen IV / IV. Jeder von uns hat auf seiner elektronischen Steuerbescheinigung 2,0 Kinderfreibeträge eingetragen.
1. Ist das nicht ein Fehler? Ich verstehe es überall so, dass man sich den einen Kinderfreibetrag je Kind teilt >> Jeder 0,5 je Kinder >> Jeder 1,0 für zwei Kinder?
2. Falls es falsch ist: Kann ich das verursacht haben? Meiner Erinnerung nach habe ich nach den Geburten nicht dem Finanzamt gesagt: "Bitte jetzt uns beiden soundsoviele Freibeträge eintragen!"
3. Kann ich jetzt dadurch in den vergangenen Jahren zu wenig Steuern gezahlt haben, oder haben nur im Zweifel beide Arbeitgeber zunächst zu wenig Steuern abgeführt, was dann aber im Zuge der Berechnung nach Steuererklärung wieder korrigiert wurde? (So verstehe ich es ehrlich gesagt, denn z.B. im Bescheid für 2022 heißt es u.a. "Für 2 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt." >> Mein Verständnis: Finanzamt kennt natürlich die korrekten Zahlen, entweder wegen der "Anlagen Kind" oder vermutlich auch generell und rechnet dann auch richtig damit, egal was ggf. "falsch" bei den Arbeitgebern vorliegt? Sprich: Spätestens im Zuge der Günstigerprüfung ist eigentlich alles wieder sauber)?
Ich hoffe, ihr könnt mir die Sorge nehmen, dass ich hier irgendwas versäumt / falsch eingetragen habe...
Viele Grüße
FargoTof
vermutlich eine dumme, zumindest aber für Euch einfache Frage, die mich gerade dezent nervös macht, weil sie möglicherweise gleich mehrere zurückliegende Jahre betrifft:
Meine Frau und ich haben zwei Kinder und sind in Steuerklassen IV / IV. Jeder von uns hat auf seiner elektronischen Steuerbescheinigung 2,0 Kinderfreibeträge eingetragen.
1. Ist das nicht ein Fehler? Ich verstehe es überall so, dass man sich den einen Kinderfreibetrag je Kind teilt >> Jeder 0,5 je Kinder >> Jeder 1,0 für zwei Kinder?
2. Falls es falsch ist: Kann ich das verursacht haben? Meiner Erinnerung nach habe ich nach den Geburten nicht dem Finanzamt gesagt: "Bitte jetzt uns beiden soundsoviele Freibeträge eintragen!"
3. Kann ich jetzt dadurch in den vergangenen Jahren zu wenig Steuern gezahlt haben, oder haben nur im Zweifel beide Arbeitgeber zunächst zu wenig Steuern abgeführt, was dann aber im Zuge der Berechnung nach Steuererklärung wieder korrigiert wurde? (So verstehe ich es ehrlich gesagt, denn z.B. im Bescheid für 2022 heißt es u.a. "Für 2 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt." >> Mein Verständnis: Finanzamt kennt natürlich die korrekten Zahlen, entweder wegen der "Anlagen Kind" oder vermutlich auch generell und rechnet dann auch richtig damit, egal was ggf. "falsch" bei den Arbeitgebern vorliegt? Sprich: Spätestens im Zuge der Günstigerprüfung ist eigentlich alles wieder sauber)?
Ich hoffe, ihr könnt mir die Sorge nehmen, dass ich hier irgendwas versäumt / falsch eingetragen habe...
Viele Grüße
FargoTof