Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung
Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung
Hallo zusammen,
ich habe ein Angebot von einem bekannten, der eine Firma hat.
Ich soll ihm 10.000 Euro überweisen, und ein knappes Jahr später würde er mir ca. 50.000 Euro zurück überweisen.
Vom Vertrauen abgesehen bin ich etwas eingeschüchtert, wie schnell man als Steuerbetrüger oder Geldwäscher verdächtigt wird.
Ist dieses Vorhaben möglich?
Falls ja, was benötige ich alles an Verträgen, Quittungen... und was müsste ich aus Steuersicht alles beachten?
Kann ich einfach eine beliebig hohe Summe auf mein Konto eingezahlt bekommen wenn ich das sauber ans Finanzamt melde?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Gruß
Blum0r
ich habe ein Angebot von einem bekannten, der eine Firma hat.
Ich soll ihm 10.000 Euro überweisen, und ein knappes Jahr später würde er mir ca. 50.000 Euro zurück überweisen.
Vom Vertrauen abgesehen bin ich etwas eingeschüchtert, wie schnell man als Steuerbetrüger oder Geldwäscher verdächtigt wird.
Ist dieses Vorhaben möglich?
Falls ja, was benötige ich alles an Verträgen, Quittungen... und was müsste ich aus Steuersicht alles beachten?
Kann ich einfach eine beliebig hohe Summe auf mein Konto eingezahlt bekommen wenn ich das sauber ans Finanzamt melde?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Gruß
Blum0r
Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung
Hallo,
Selbst wenn nur 15.000 Euro versprochen würden sollten alle Alarmglocken angehen.
Was für ein Geschäft betreibt denn die Firma? Und wie bekannt ist der Bekannte?
Die Folgen für den Geschäftspartner sind hingegen bedeutend schlechter (Kontrollmitteilung, daraufhin Betriebsprüfung). Aber wenn auch da allso korrekt läuft ...
Außerdem wäre das nicht dein Problem.
Im Verlustfall dürfte - ähnlich wie etwa bei Schneeballsystemen - nichts absetzbar sein.
Handelt es sich jedoch um irgendetwas Illegales (Drogenhandel, Geldwäsche etc.), dann steht schon gemeinschaftliches Handeln oder Beihilfe im Raum.
(Inländische) Überweisungen sind aber in der Regel problemlos, Bareinzahlungen würden in dieser Größenordnung jedoch ziemlich sicher gemeldet. Sofern das Geschäft aber glaubhaft ist geht auch das (z.B. kann der Betreiber eines Einzelhandelsgeschäft oder ein Restaurantbesitzer auch immer wieder größere Summen Bargeld zur Bank bringen - sofern das zu seinen Büchern und zu seiner Ware passt ist das kein Problem).
Stefan
Nicht dein Ernst, oder! Allein darüber nachzudenken ist ziemlicher Unsinn.Ich soll ihm 10.000 Euro überweisen, und ein knappes Jahr später würde er mir ca. 50.000 Euro zurück überweisen.
Selbst wenn nur 15.000 Euro versprochen würden sollten alle Alarmglocken angehen.
Was für ein Geschäft betreibt denn die Firma? Und wie bekannt ist der Bekannte?
Klar, warum nicht? Möglich ist fast alles.Ist dieses Vorhaben möglich?
Für den Fall das es funktioniert, du also wirklich die 50.000 zurück bekommst, dürfte das Finanzamt mit der Erklärung der Einkünfte zufrieden sein (ich sag' immer: Verluste muss man belegen, Gewinne werden hingegen durchaus geglaubt).Falls ja, was benötige ich alles an Verträgen, Quittungen... und was müsste ich aus Steuersicht alles beachten?
Die Folgen für den Geschäftspartner sind hingegen bedeutend schlechter (Kontrollmitteilung, daraufhin Betriebsprüfung). Aber wenn auch da allso korrekt läuft ...
Außerdem wäre das nicht dein Problem.
Im Verlustfall dürfte - ähnlich wie etwa bei Schneeballsystemen - nichts absetzbar sein.
Handelt es sich jedoch um irgendetwas Illegales (Drogenhandel, Geldwäsche etc.), dann steht schon gemeinschaftliches Handeln oder Beihilfe im Raum.
Was meinst du mit "eingezahlt bekommen"? Da du das bewusst so formulierst kann es ja eigentlich keine Überweisung sein (???).Kann ich einfach eine beliebig hohe Summe auf mein Konto eingezahlt bekommen wenn ich das sauber ans Finanzamt melde?
(Inländische) Überweisungen sind aber in der Regel problemlos, Bareinzahlungen würden in dieser Größenordnung jedoch ziemlich sicher gemeldet. Sofern das Geschäft aber glaubhaft ist geht auch das (z.B. kann der Betreiber eines Einzelhandelsgeschäft oder ein Restaurantbesitzer auch immer wieder größere Summen Bargeld zur Bank bringen - sofern das zu seinen Büchern und zu seiner Ware passt ist das kein Problem).
Stefan
Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung
Hi,
besten Dank für deine Antworten.
Mit der hohen Summe meinte ich tatsächlich Überweisungen. Ich habe das mit dem Bargeld gelesen und ich bin da auch etwas verunsichert da wir vor einigen Jahren ein Haus gekauft haben und alles an ersparten Geld von Hochzeit, Geburtstagen, Kindergeburt... auf die Bank eingezahlt haben und über den 10K gelegen haben. Das wussten wir schlichtweg einfach nicht. Daraufhin hatte die Bank uns richtig Angst gemacht bzgl. Geldwäsche usw.
Da fühlt man sich erst mal wie ein krimineller.
Deswegen die Frage ob bei Überweisungen alles im grünen Bereich ist wenn man Versteuert.
Also z.B. ein Fremder auf der Straße will mit 1 Mio Euro schenken und ich melde diese 1 Mio auch dem Finanzamt und versteuere alles. Das wäre dann fein für mich und ich könnte die 200K Euro die vermutlich noch bleiben nach Steuerabzug ohne schlechtes Gewissen behalten?
besten Dank für deine Antworten.
Mit der hohen Summe meinte ich tatsächlich Überweisungen. Ich habe das mit dem Bargeld gelesen und ich bin da auch etwas verunsichert da wir vor einigen Jahren ein Haus gekauft haben und alles an ersparten Geld von Hochzeit, Geburtstagen, Kindergeburt... auf die Bank eingezahlt haben und über den 10K gelegen haben. Das wussten wir schlichtweg einfach nicht. Daraufhin hatte die Bank uns richtig Angst gemacht bzgl. Geldwäsche usw.
Da fühlt man sich erst mal wie ein krimineller.
Deswegen die Frage ob bei Überweisungen alles im grünen Bereich ist wenn man Versteuert.
Also z.B. ein Fremder auf der Straße will mit 1 Mio Euro schenken und ich melde diese 1 Mio auch dem Finanzamt und versteuere alles. Das wäre dann fein für mich und ich könnte die 200K Euro die vermutlich noch bleiben nach Steuerabzug ohne schlechtes Gewissen behalten?
Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung
Hallo,
Es schadet aber natürlich nicht, im Verwendungszweck anzugeben, wovon/wofür das Geld ist.
Stefan
Warum macht dir das Angst? Solange man glaubhaft machen kann woher das Geld stammt passiert da nichts.Ich habe das mit dem Bargeld gelesen und ich bin da auch etwas verunsichert da wir vor einigen Jahren ein Haus gekauft haben und alles an ersparten Geld von Hochzeit, Geburtstagen, Kindergeburt... auf die Bank eingezahlt haben und über den 10K gelegen haben. Das wussten wir schlichtweg einfach nicht. Daraufhin hatte die Bank uns richtig Angst gemacht bzgl. Geldwäsche usw.
Bezüglich Geldwäsche ist es dann erledigt, meiner Erfahrung nach melden die Banken nichts (und ich hab schon deutliche höhere Beträge überwiesen, etwa dieses Jahr zwei mal je 50.000).Deswegen die Frage ob bei Überweisungen alles im grünen Bereich ist wenn man Versteuert.
Es schadet aber natürlich nicht, im Verwendungszweck anzugeben, wovon/wofür das Geld ist.
Ein Fremder dürfte wahrscheinlich nicht reichen, du musst schon Namen nennen. Und es bleiben dann nicht nur 200k, sondern 700k, denn der Steuersatz bei einer Schenkung beträgt in diesem Fall 30% (schenken ist aber was anderes als Geld leihen, passt also nicht zu deiner Eingangsfrage).Also z.B. ein Fremder auf der Straße will mit 1 Mio Euro schenken und ich melde diese 1 Mio auch dem Finanzamt und versteuere alles. Das wäre dann fein für mich und ich könnte die 200K Euro die vermutlich noch bleiben nach Steuerabzug ohne schlechtes Gewissen behalten?
Stefan
Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung
Hi,
Wenn ich ihm 10K leihe und er mir 50K zurück überweist fallen für 30K (50k-20k Freibetrag) eine Schenkungssteuer an?
Aber zählt das denn nicht als Schenkung?Ein Fremder dürfte wahrscheinlich nicht reichen, du musst schon Namen nennen. Und es bleiben dann nicht nur 200k, sondern 700k, denn der Steuersatz bei einer Schenkung beträgt in diesem Fall 30% (schenken ist aber was anderes als Geld leihen, passt also nicht zu deiner Eingangsfrage).
Wenn ich ihm 10K leihe und er mir 50K zurück überweist fallen für 30K (50k-20k Freibetrag) eine Schenkungssteuer an?
Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung
Ein "Investment" (was immer man persönlich darunter versteht) ist keine Schenkung im Sinne einer freigiebigen Zuwendung. Bei dem Sachverhalt
würde ich persönlich aber nicht damit rechnen, den Bekannten oder das Geld jemals wieder zu sehen. Wie das Ganze im (unwahrscheinlichen) Erfolgsfalle steuerlich zu würdigen ist, kann man mangels brauchbarer Sachverhaltsbeschreibung nicht beantworten.Ich soll ihm 10.000 Euro überweisen, und ein knappes Jahr später würde er mir ca. 50.000 Euro zurück überweisen.
Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung
Hallo,
Und selbst wenn du ihm 10.000 ohne Zinsen leihst, und er diese später auch zurückzahlt und nochmal 10.000 oben drauf schenkt wäre das keine Schenkung im steuerlichen Sinne. [nur um schon mal eine mögliche Idee vorweg zu beantworten]
Steuerpflichtig wären die kompletten 40.000 Euro Gewinn. Und zwar vermutlich als ganz normales Einkommen, eventuell auch als Kapitalerträge (dann nur 25% Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. Kirche).
Stefan
Natürlich nicht. Eine Schenkung ist grundsätzlich ohne Gegenleistung, und das ist bei einem Rückzahlungsversprechen ja gerade nicht der Fall.Aber zählt das denn nicht als Schenkung?
Wenn ich ihm 10K leihe und er mir 50K zurück überweist fallen für 30K (50k-20k Freibetrag) eine Schenkungssteuer an?
Und selbst wenn du ihm 10.000 ohne Zinsen leihst, und er diese später auch zurückzahlt und nochmal 10.000 oben drauf schenkt wäre das keine Schenkung im steuerlichen Sinne. [nur um schon mal eine mögliche Idee vorweg zu beantworten]
Steuerpflichtig wären die kompletten 40.000 Euro Gewinn. Und zwar vermutlich als ganz normales Einkommen, eventuell auch als Kapitalerträge (dann nur 25% Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. Kirche).
Stefan