Abfindung 2024

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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nobocoper
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Abfindung 2024

Beitrag von nobocoper »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und kenne mich leider nicht so gut aus. Entschuldige mich im voraus wenn ich den Post falsch gestellt habe.

Ich habe mich mit meiner Firma Dez 2023 auf einem Aufhebungsvertrag geeinigt + Abfindung.

12Jahre Betriebszugehörigkeit weiter Bezahlung bis einschließlich 30.04.2024
Auszahlung der Abfindung mit dem letzten Lohn, d.h nächste Woche

Abfindung 97500€
3 Kinder
Keine Kirchensteuer
Monatliches Brutto 4500€
Verheiratet StrKlasse 3

Im Internet habe ich viele Abfindungsrechner gesehen und auch gemacht jedoch spuckt mir jede Seite eine andere Summe aus.

Kann mir jemand in ungefähr sagen wieviel von meiner Abfindung übrig bleibt? bzw. wieviel ich ausgezahlt bekomme.

Beste Grüße
Zuletzt geändert von nobocoper am 21. Apr 2024, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
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Re: Abfindung 2024

Beitrag von muemmel »

Nein - das hängt nämlich vom Einkommen des Jahres 2024 ab (einschließlich Arbeitslosengeld).
nobocoper
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Registriert: 21. Apr 2024, 12:01

Re: Abfindung 2024

Beitrag von nobocoper »

Ich hätte ja im Jahr 2024 nur 4 Löhne á 4500€ Brutto.
Die Abfindung wird ja jetzt zum Monatsende ausgezahlt, da hat doch Arbeitslosengeld nichts mit zu tun.
Severina
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Re: Abfindung 2024

Beitrag von Severina »

Doch -Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, es wird also bei der Ermittlung des Steuersatzes mit einbezogen.
nobocoper
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Re: Abfindung 2024

Beitrag von nobocoper »

d.h die rechnen automatisch die Jahressumme, obwohl ich noch kein Cent ALG1 bekommen habe?

Meine Rechnung wäre dann:
4x 4500€ Brutto Lohn
8* ALG1 2076€

Jahresbrutto 34608€



Abfindung 97 500,00 €
− Steuer 25 200,00 €
= Netto-Abfindung 72 300,00 €

Jahresbrutto 34 608,00 €
− Steuer 2 194,00 € i
= Jahresnetto 32 414,00 €

Brutto gesamt 132 108,00 €
− Steuer 27 394,00 € i
= Netto gesamt 104 714,00 €

Passt das so?
muemmel
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Re: Abfindung 2024

Beitrag von muemmel »

Passt das so? Nein - Arbeitslosengeld ist steuerlich anders zu behandeln als Lohn.
d.h die rechnen automatisch die Jahressumme, obwohl ich noch kein Cent ALG1 bekommen habe? Nö - das Finanzamt rechnet bei Ihrer Steuererklärung für 2024 mit genau dem Geld einschließlich des Arbeitslosengelds, welches Sie 2024 bekommen haben. Natürlich wird man Ihnen auch jetzt schon Steuern von der Abfindung abziehen, aber die endgültige Berechnung erfolgt nach der Steuererklärung.

Im Übrigen wissen wir noch nicht mal, ob Sie nach der Grund- oder Splittingtabelle zu besteuern sind. Im letzteren Fall, wenn Sie also verheiratet sind, fließt auch noch das Einkommen Ihrer Frau in die Berechnung ein...
nobocoper
Beiträge: 6
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Re: Abfindung 2024

Beitrag von nobocoper »

Zusammenveranlagerung haben wir
muemmel
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Re: Abfindung 2024

Beitrag von muemmel »

Dann spielt, wie schon erwähnt, auch das Einkommen Ihrer Frau eine Rolle.
nobocoper
Beiträge: 6
Registriert: 21. Apr 2024, 12:01

Re: Abfindung 2024

Beitrag von nobocoper »

Sie verdient blos 360€ im Monat, zählt das auch?
Zusammenveranlagerung haben wir gewählt da es das günstigste für uns ist.
muemmel
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Re: Abfindung 2024

Beitrag von muemmel »

Sie verdient blos 360€ im Monat, zählt das auch? Kommt drauf an - im Minijob nicht, sonst schon.
muemmel
Beiträge: 4852
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Re: Abfindung 2024

Beitrag von muemmel »

Also ich komme, ohne das Einkommen der Frau, auf eine Regelsteuer von etwa 30.000 Euro. Durch die Fünftelregelung (die erst nächstes Jahr nach Einreichen der Steuerklärung angewandt werden kann!) ermäßigt sich die Steuer um ca. 9.500 Euro auf 20.500 Euro.
Dieser Rechner wurde verwendet: https://www.online-tools.biz/abfindung/index/nklO1IOlYSjyHhKK
nobocoper
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Re: Abfindung 2024

Beitrag von nobocoper »

Zusammengefasst kann man grob sagen, 20K werden jetzt mit der Auszahlung abgezogen und nächstes Jahr wenn ich die Steuererklärung mache müsste ich nochmal 10K an das Finanzamt abdrücken. Right?

Merci muemmel :-)
muemmel
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Re: Abfindung 2024

Beitrag von muemmel »

Nein - exakt andersrum: Jetzt wird Ihnen zuviel abgezogen und nach der Steuererklärung, durch die das Finanzamt die Fünftelregelung anwenden kann, kommt ordentlich was zurück...
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