Erbschaftssteuer bei Übertragung und Verkauf von Immobilien unter Geschwistern

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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NeulingD
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Erbschaftssteuer bei Übertragung und Verkauf von Immobilien unter Geschwistern

Beitrag von NeulingD »

In diesem Beitrag möchten wir zwei Fragen zur Erbschaftssteuer bei der Übertragung und dem Verkauf von Immobilien unter Geschwistern klären.
Frage 1:
Wenn eine Wohnung vor 11 Jahren von den Eltern auf die Kinder übertragen wurde und ein Geschwisterteil nun verstirbt, ist der Anteil der Wohnung dann steuerpflichtig gemäß dem deutschen Steuerrecht? Müssen die anderen Geschwister Erbschaftssteuer auf den Anteil des verstorbenen Geschwisterteils zahlen?
Frage 2:
Wenn die Wohnung zu Lebzeiten aller Geschwister verkauft wird und eine neue Immobilie erworben wird, in die die Eltern umziehen, fällt dann auf den Anteil des Geschwisterteils, der ein halbes Jahr später verstirbt, Erbschaftssteuer an? Gilt in diesem Fall die 20.000 Euro Freigrenze unter Geschwistern? Was geschieht mit der Immobilie, die laut Grundbuch allen drei Geschwistern gehört, wenn ein Geschwisterteil verstirbt?
Wir freuen uns auf Ihre Antworten und Kommentare zu diesen Themen.
reckoner
Beiträge: 1053
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Erbschaftssteuer bei Übertragung und Verkauf von Immobilien unter Geschwistern

Beitrag von reckoner »

Hallo,

zu Frage 1: Ja, ist steuerpflichtig. Aber warum erben die Geschwister? [ich gehe anhand von Frage 2 davon aus, dass die Eltern noch leben]

zu Frage 2: Dito. Ob die Eltern dort wohnen oder jemand anderes ist unbedeutend.
Die Freibeträge gelten grundsätzlich, und für jede Person (bei 2 Geschwistern beispielsweise je 20.000 Euro).
Und die Immobilie gehört dann zu einem Drittel den Erben des Verstorbenen. Wenn das wirklich nur die beiden Geschwister sind, dann wird es bei 50:50 enden (man besitzt bereits 2/6 und erbt 1/6, macht 3/6 = 1/2).

Stefan
NeulingD
Beiträge: 10
Registriert: 21. Jan 2021, 12:56

Re: Erbschaftssteuer bei Übertragung und Verkauf von Immobilien unter Geschwistern

Beitrag von NeulingD »

reckoner hat geschrieben: 8. Apr 2024, 11:15 Hallo,

zu Frage 1: Ja, ist steuerpflichtig. Aber warum erben die Geschwister? [ich gehe anhand von Frage 2 davon aus, dass die Eltern noch leben]

zu Frage 2: Dito. Ob die Eltern dort wohnen oder jemand anderes ist unbedeutend.
Die Freibeträge gelten grundsätzlich, und für jede Person (bei 2 Geschwistern beispielsweise je 20.000 Euro).
Und die Immobilie gehört dann zu einem Drittel den Erben des Verstorbenen. Wenn das wirklich nur die beiden Geschwister sind, dann wird es bei 50:50 enden (man besitzt bereits 2/6 und erbt 1/6, macht 3/6 = 1/2).

Stefan
Hallo Stefan,
vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte deine Einschätzung zu folgender Antwort von ChatGPT einholen:
Zu Frage 1:
Die Antwort des Experten ist nicht korrekt. Wenn die Eltern die Wohnung vor 11 Jahren auf die Kinder übertragen haben und sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht vorbehalten haben, fällt im Todesfall eines Geschwisterteils keine Erbschaftssteuer an. Da die Kinder bereits Miteigentümer der Wohnung sind, handelt es sich nicht um eine klassische Erbschaft.
Zu Frage 2:
Auch hier ist die Antwort des Experten nicht ganz richtig. Wenn die Wohnung zu Lebzeiten aller Geschwister verkauft und eine neue Immobilie erworben wird, in die die Eltern umziehen, ändert das an der Situation nichts. Solange die Geschwister Miteigentümer der neuen Immobilie bleiben, fällt im Todesfall eines Geschwisterteils keine Erbschaftssteuer an. Die 20.000 Euro Freibeträge gelten in diesem Fall nicht, da es sich nicht um eine klassische Erbschaft handelt.
Zusammengefasst ist die Kernaussage des Experten, dass Erbschaftssteuer anfallen würde, falsch. In den geschilderten Fällen fällt keine Erbschaftssteuer an, solange die Geschwister Miteigentümer der Immobilien bleiben.

Ist diese Einschätzung von ChatGPT korrekt oder sehen Sie das anders? Ich würde gerne Ihre Expertise zu dieser Einschätzung hören.
Vielen Dank im Voraus!
reckoner
Beiträge: 1053
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Erbschaftssteuer bei Übertragung und Verkauf von Immobilien unter Geschwistern

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich bleibe bei meiner Einschätzung.

Mir ist keine Regelung bekannt die Geschwistern irgendeinen erbschaftsteuerlichen Vorteil verschafft (mit Ausnahme der Steuerklasse), praktisch sind es fremde Personen.

Punkte über die man nachdenken sollte:
- Selbstgenutztes Familienheim: Fällt hier gleich doppelt flach, denn weder Erbe noch Erblasser bewohnen die Immobilie oder haben das vor. [so hatte ich es jedenfalls verstanden]
- Mehrfacher Erwerb des selben Vermögens: Mit 11 Jahren ist die Obergrenze von 10 Jahren übertroffen. Außerdem betrifft das nur Steuerklasse 1, Geschwister sind aber Steuerklasse 2.

Leider bist du nicht darauf eingegangen, warum die Geschwister überhaupt erben sollen.
Wenn die Eltern noch leben dann erben nämlich erstmal die, und da kann es durchaus anders aussehen (insbesondere kommt dann der höhere Freibetrag zur Anwendung).
Da die Kinder bereits Miteigentümer der Wohnung sind, handelt es sich nicht um eine klassische Erbschaft.
Um was soll es sich denn sonst handeln?
Und was überhaupt ist eine klassische Erbschaft, und was nicht? [diese Unterscheidung habe ich noch nie gehört]

Mir fehlt auch eine Begründung oder Quelle. Einfach sagen "ist falsch" reicht mir da nicht.

Stefan

PS: Ich würde mich nicht als Experten bezeichnen, zumindest nicht beim Thema Erbschaftssteuern. Wo ich mich durchaus als Experte sehe ist die Besteuerung von Kapitalerträgen.
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