Rückzahlung Studiengebühren an Arbeitgeber

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Olafus-Erinnerus
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Registriert: 29. Mär 2024, 23:08

Rückzahlung Studiengebühren an Arbeitgeber

Beitrag von Olafus-Erinnerus »

Moin,

folgende Ausgangssituation:
Ich habe von Okt. 2020 bis Okt. 2023 ein reines Online-Bachelor-Studium absolviert (nach erfolgreicher Ausbildung; also ist das Studium ein Zweitstudium)). Ich habe weiterhin Vollzeit gearbeitet und mein Arbeitgeber hat mir die Studiengebühren 1 zu 1 als Nettozulage jeden Monat zusätzlich zum Gehalt überwiesen. Die eigentlichen Zahlungen an die Hochschule wurden von meinem privaten Konto monatlich abgebucht. Der AG hat mir das dann halt immer Netto monatlich erstattet. Monatlich 314€ x 36 Monate = 11.304€ Gesamt
Jetzt habe ich bei meinem AG gekündigt (31.01.2024 war der letzte Tag) und muss die kompletten Studiengebühren zurückzahlen. War vorab so vertraglich abgemacht sollte ich danach kündigen. Darum solls auch nicht gehen.
Ich zahle die Summe in drei Raten im Jahr 2024 ab. Die erste Rate habe ich an meinen alten AG im Januar 2024 bereits gezahlt.

Aus gesundheitlichen Gründen bin ich seit dem 01.02.2024 arbeitslos. Daran wird sich zum Ende des Jahres sehr wahrscheinlich nichts ändern. Das heißt ich habe/werde dieses Jahr 2024 kaum Steuern zahlen.

Zu meinen Fragen:
Ich möchte meine Studiengebühren nun steuerlich absetzen.
Kann ich die kompletten Studiengebühren (11.304€) komplett für das Jahr 2023 absetzen ? Denn eigentlich zahle ich die Gebühren im Jahr 2024 an meinen alten AG zurück und nicht 2023. Ich werde 2024 aber keine Steuern zahlen, um irgendwas absetzen zu können.
Ich möchte das auch nicht über den Verlustvortrag machen, weil ich bald nur von meinen Kapitalerträgen leben werde. Somit zahle ich keine Einkommenssteuer und ich kann meinen Verlustvortrag aus der Einkommenssteuer nicht auf die Kapitalerträge anrechnen. (Sehe ich das richtig?).
Gibt es also eine Möglichkeit meine Studiengebühren, welche ich im Jahr 2024 an meinen alten AG zurückzahle, für 2023 abzusetzen?
Wäre es evtl. auch möglich die monatlichen Zahlungen von 314€ jeweils von der Steuer abzusetzen? Die Umsätze wurden ja immer von meinem privaten Konto bezahlt.
Wenn das ginge, könnte ich das dann rückwirkend für 2021und 2022 absetzen? Sprich für 2021 + 2022 setze ich jeweils 12 x 314€ ab und für 2023 dann 10 x 314€.

Ich bedanke mich schonmal vorab an eure Antworten und Hilfe.
muemmel
Beiträge: 4852
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Rückzahlung Studiengebühren an Arbeitgeber

Beitrag von muemmel »

Nein (gilt für alle Fragen).
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