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Doppelte Miete -Absetzbar?

Verfasst: 28. Mär 2024, 22:51
von vertigo75
Hallo,

Mein temporär befristeter Mietvertag bedingt einen Umzug. Der Wohnungsnot in Hamburg geschuldet, gleicht es ja einer Lotterie eine Wohnung zu bekommen.

wegen der Kinder (Kita nur ein paar Meter entfernt), der nähe zur Arbeit wollte ich in der Gegend weiter wohnen bleiben und habe es dank proaktiver Ansprache geschafft, eine Wohnung 2 Hausnimmern weiter zu finden. 103qm2 für schlappe 2500 warm. Eine Wunschwohnung die mit de grösse aber auch zwingend erforderlich ist, da das 4. Kind gerade auf den Weg ist.

Der Makel an der Wohnung ist, dass diese dann auch schon kurzfristig vermietet wird. Dies bedeutet widerum das ich 2 Monate doppelte Miete zahlen müsste, also schlappe 5000 Euro.

Daher meine Frage. Gibt es die Möglichkeit, diese doppelte Miete steuerlich abzusetzen?

Re: Doppelte Miete -Absetzbar?

Verfasst: 29. Mär 2024, 07:20
von Tom998
Nein, mangels Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften.

Re: Doppelte Miete -Absetzbar?

Verfasst: 29. Mär 2024, 08:37
von vertigo75
Kann man hier keinen Zusammenhang mit den Werbungskosten herstellen. Sichwort berufsbedingter Umzug. Die nahe Entfernung zum Arbeitgeber wird hier doch beibehalten und dem gegenüber würden einige Absagen entstehen von Mietwohnungen die in Hamburg zur Auswahl standen und ansonsten erheblichen Zusatzaufwand /Arbeitsweg bedeutet hätten

Re: Doppelte Miete -Absetzbar?

Verfasst: 29. Mär 2024, 09:22
von Tom998
Die nahe Entfernung zum Arbeitgeber wird hier doch beibehalten...
Eben darum ist der Umzug nicht berufsbedingt. Eine berufliche Veranlassung wird bei einer Verkürzung der Fahrzeit von einer Stunde angenommen.

Re: Doppelte Miete -Absetzbar?

Verfasst: 29. Mär 2024, 09:23
von Severina
Nein. Deiner eigenen Beschreibung nach war das auslösende Moment für den Umzug even nicht die Berufsausübung, sondern der auslaufende Mietvertrag und der Familienzuwachs.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/umzugskosten-steuerliche-abzugsmoeglichkeiten_idesk_PI20354_HI12339.html#:~:text=Als%20Werbungskosten%20k%C3%B6nnen%20Umzugskosten%20jedoch,Moment%20f%C3%BCr%20den%20Umzug%20ist.

Re: Doppelte Miete -Absetzbar?

Verfasst: 29. Mär 2024, 18:55
von vertigo75
Vielen Dank für den Link.

Hier steht zu lesen.

Der BFH wird zu klären haben, ob Umzugskosten beruflich veranlasst sind, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt und bei den Ehegatten dadurch ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, sich jedoch keine wesentliche Fahrzeitersparnis ergibt


Als Vorteil der grösseren Wohnung kommt hinzu, dass ich nun auch ein eigenes Arbeitszimmer habe. Wenn ich mir den vorherigen Auszug ansehe, dann könnte man auch den Umzug dahin gehend interpretieren, dass die neuere Wohnung zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt, was auch letztendlich der Fall ist. Denn derzeit habe ich in meinen Schreibtisch für das Home Office im Schlafzimmer und das werden wir jetzt ändern. Ich werde einen separaten, abzuschliessenden Raum haben von dem ich aus arbeiten werde.

Re: Doppelte Miete -Absetzbar?

Verfasst: 29. Mär 2024, 19:03
von Severina
Dann setze dir Umzugskosten an und gehe mit Hinweis auf das Verfahren vor dem BFH gegen den Bescheid in den Einspruch und halte den Bescheid so offen, bis das Verfshren entschieden ist.

Re: Doppelte Miete -Absetzbar?

Verfasst: 30. Mär 2024, 01:10
von vertigo75
Oke, damit wäre also das nachfolgende Urteil bzw. Verfahren geneint

inanzgericht Hamburg: Urteil vom 23.02.2023 – 5 K 190/22

Dann würde ich das im nächsten Jahr also so machen, hoffe zumindest aber dass das BFH hierzu dann vielleicht eine Entscheidung bereits getroffen hat

Re: Doppelte Miete -Absetzbar?

Verfasst: 30. Mär 2024, 10:20
von Severina
Nein, gemeint ist das Verfahten vor dem BFH
VI R 3/23.