Hallo,
ich bin ehrenamtlich (und unentgeltlich) im DRK und im Reservistenverband tätig.
Im Zuge dieser Tätigkeiten fallen auch immer wieder Aufwendungen an, z.B. Fahrtkosten zu Seminaren oder sonstiges Tagungen, Versammlungen etc.
Diese Fahrtkosten werden nur teilweise erstattet, kann ich die restlichen Fahrtkosten steuerlich absetzen?
Manchmal sind diese Seminare mehrtägig, so dass ich doch rein theoretisch auch einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann, oder?
Wie sieht es aus mit weiteren Aufwendungen, z.B. Beschaffung von Dienstbekleidung, Reinigung der selbigen, Bürobedarf...?
Kann mir jemand sagen, ob und wieweit diese Dinge steuerlich absetzbar sind?
Danke und viele Grüße
Patrick P.
Aufwendungen bei unentgelticher ehrenamtlicher Arbeit
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Re: Aufwendungen bei unentgelticher ehrenamtlicher Arbeit
Hallo,
da kannst Du gar nichts steuerlich geltend machen. Deine Tätigkeit ist ehrenamtlich und ohne Einkommenserzielungsabsicht.
Gruß
da kannst Du gar nichts steuerlich geltend machen. Deine Tätigkeit ist ehrenamtlich und ohne Einkommenserzielungsabsicht.
Gruß
Re: Aufwendungen bei unentgelticher ehrenamtlicher Arbeit
Danke für die Antwort.
Das ist dann aber nicht wirklich gerecht vom Gesetzgeber.
Erstens gibt es ja auch diverse Dinge, die man auch ohne Einkommenserzielungsabsicht absetzen kann.
Zweitens wird dann nur derjenige steuerlich berücksichtigt, der mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit Einkommenserzielungsabsicht hat, sprich Geld damit verdienen will.
Das aber widerspricht in vielen Bereichen den ehrenamtlichen Grundsätzen.
Wobei sich mir eine Frage stellt. Durch meine Fortbildungen beim DRK gibt es rein theoretisch die Möglichkeit, ehrenamtliche Tätigkeiten nachzugehen, die aber entlohnt werden, z.B. ehrenamtliche Mitarbeit im Rettungsdienst oder als Ausbilder. Wenn ich mir durch meine Fortbildungen diese Möglichkeiten offen halten möchte, könnte man doch auch eine Einkommenserzielungsabsicht begründen, oder?
Das ist dann aber nicht wirklich gerecht vom Gesetzgeber.
Erstens gibt es ja auch diverse Dinge, die man auch ohne Einkommenserzielungsabsicht absetzen kann.
Zweitens wird dann nur derjenige steuerlich berücksichtigt, der mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit Einkommenserzielungsabsicht hat, sprich Geld damit verdienen will.
Das aber widerspricht in vielen Bereichen den ehrenamtlichen Grundsätzen.
Wobei sich mir eine Frage stellt. Durch meine Fortbildungen beim DRK gibt es rein theoretisch die Möglichkeit, ehrenamtliche Tätigkeiten nachzugehen, die aber entlohnt werden, z.B. ehrenamtliche Mitarbeit im Rettungsdienst oder als Ausbilder. Wenn ich mir durch meine Fortbildungen diese Möglichkeiten offen halten möchte, könnte man doch auch eine Einkommenserzielungsabsicht begründen, oder?
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Re: Aufwendungen bei unentgelticher ehrenamtlicher Arbeit
Hallo,
nun ja, darüber kann man streiten. Was der eine als ungerecht empfindet, empfindet der andere als gerecht.
Es gibt ehrenamtliche Tätigkeiten, die pauschal gering vergütet werden. Dafür gibt es dann eine Aufwendungspauschale, so dass man steuerlich keinen Gewinn hat und keine Steuern darauf zahlt. Man kann allerdings Ausgaben im Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnen und dadurch Steuern sparen.
Gruß Thomas
nun ja, darüber kann man streiten. Was der eine als ungerecht empfindet, empfindet der andere als gerecht.
Es gibt ehrenamtliche Tätigkeiten, die pauschal gering vergütet werden. Dafür gibt es dann eine Aufwendungspauschale, so dass man steuerlich keinen Gewinn hat und keine Steuern darauf zahlt. Man kann allerdings Ausgaben im Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnen und dadurch Steuern sparen.
Gruß Thomas
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Re: Aufwendungen bei unentgelticher ehrenamtlicher Arbeit
Hallo PAT,
würde mal mit dem DRK reden, ob die diese Kosten nicht zahlen können und du den Betrag dann an den DRK zurückspendest, so dass du dann dafür eine Spendenbescheinigung erhälst.
Wäre für beide Seiten dann eig. perfekt.
Frag doch da mal nach! Die müssten doch eig. wissen, ob das geht, oder nicht.
bzw. deren Steuerberater
Gruß
Siegesritter
würde mal mit dem DRK reden, ob die diese Kosten nicht zahlen können und du den Betrag dann an den DRK zurückspendest, so dass du dann dafür eine Spendenbescheinigung erhälst.
Wäre für beide Seiten dann eig. perfekt.
Frag doch da mal nach! Die müssten doch eig. wissen, ob das geht, oder nicht.
bzw. deren Steuerberater
Gruß
Siegesritter