AfA Immobilie nach Erbe und Sanierung
Verfasst: 25. Mär 2024, 07:47
Hallo zusammen,
für meine 2014 geerbte Immobilie wurde damals ein Wertgutachten erstellt.
Eine Restnutzungsdauer von 32 Jahren wurde ausgewiesen. Nach Selbstnutzung wurde
die Immobilie 2023 zu 80% kernsaniert und anschließend vermietet.
Gilt durch die Sanierung nun wieder eine neue Restnutzungsdauer oder darf die verkürzte aus dem
Gutachten angesetzt werden?
Wird das fiktive Baujahr auf die Sanierung gesetzt?
Sind die 2023 durch die Sanierung entstandenen Herstellkosten für die AfA heranzuziehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
für meine 2014 geerbte Immobilie wurde damals ein Wertgutachten erstellt.
Eine Restnutzungsdauer von 32 Jahren wurde ausgewiesen. Nach Selbstnutzung wurde
die Immobilie 2023 zu 80% kernsaniert und anschließend vermietet.
Gilt durch die Sanierung nun wieder eine neue Restnutzungsdauer oder darf die verkürzte aus dem
Gutachten angesetzt werden?
Wird das fiktive Baujahr auf die Sanierung gesetzt?
Sind die 2023 durch die Sanierung entstandenen Herstellkosten für die AfA heranzuziehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.