Mitwirkung Steuerberater bei der StE

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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mel04kay
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Registriert: 8. Feb 2021, 13:36

Mitwirkung Steuerberater bei der StE

Beitrag von mel04kay »

Hallo Zusammen,

Folgender Fall:
Unternehmen erstellt durch eine Steuerabteilung die Steuererklärungen selbst und lässt diese dann von einem Steuerberater überprüfen. Die anschließende Übermittlung an das Finanzamt übernimmt das Unternehmen dann wieder selbst. Ist der Review/Überprüfung der Steuererklärung ausreichend, damit für das Unternehmen die verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärungen gilt.

In § 149 (3) AO steht jedoch: "Sofern Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes beauftragt sind mit der Erstellung von [...] so sind diese Erklärungen vorbehaltlich des Absatzes 4 spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar und in den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 bis zum 31. Juli des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abzugeben."

Aber vielleicht hat ja hier jemand Paxiserfahrung und kann mir meine Frage konkret beantworten.

Danke und viele Grüße
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