Hallo Zusammen,
meine heutige Frage ist vielleicht viel zu trivial für dieses Forum, aber macht dennoch große Kopfschmerzen...
Das Thema ist eine einfache Überschlagsrechnung zur Abschätzung der Auswirkung von Abschreibungen:
Nehmen wir an, wir haben einen Kredit von 1.000 € auf den 3,5 % Zinsen anfallen, also 35 €.
Wenn diese Zinsen nun zu 100 % abschreibungsfähig sind und wir einen Einkommenssteuersatz von 40 % annehmen, bekommen wir dann am Ende des Jahres 14,- oder 21,- Euro zurück?
Mir ist bewusst, dass der ganze Mechanismus so nicht funktioniert, es geht ja auch nur um eine Faustformel zur Überschlagsrechnung...
Vielen Dank, auch dieses mal!
Kopfschmerzen bei Überschlagsrechnung zur Abschreibung
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- Registriert: 8. Mär 2024, 13:21
Re: Kopfschmerzen bei Überschlagsrechnung zur Abschreibung
Zunächst mal werden Zinsen nicht "abgeschrieben", sondern sie stellen - wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind - Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar.
Wenn eines von beidem der Fall ist, mindern die Zinsen das zu versteuernde Einkommen um 35 € und damit die Einkommensteuer in Deinem Beispiel um 40 %von 35 € = 14 €. Ob Du diese 14 € "zurückbekommst", ist eine ganz andere Frage.
Wenn eines von beidem der Fall ist, mindern die Zinsen das zu versteuernde Einkommen um 35 € und damit die Einkommensteuer in Deinem Beispiel um 40 %von 35 € = 14 €. Ob Du diese 14 € "zurückbekommst", ist eine ganz andere Frage.