Rückzahlung einer Abfindung bei Wiedereintritt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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wutzel1978
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Registriert: 16. Mär 2024, 21:42

Rückzahlung einer Abfindung bei Wiedereintritt

Beitrag von wutzel1978 »

Hallo zusammen,
bin bei dem Thema etwas verwirrt oder mein Arbeitgeber gibt mir falsche Infos.

Ich bin 2020 betriebsbedingt aus einem Unternehmen ausgeschieden, Abfindung wurde für einen Aufhebungsvertrag vom Unternehmen bezahlt.

Die Regel im Falle eines Wiedereinstiegs sah vor das innerhalb von 3 Jahren unter Anerkennung der Dienstzeit diese Abfindung anteilig zurück gezahlt werden muss.
In meinem Fall erfolgte der Wiedereinstieg nach 29 Monaten. Es erfolgte daher eine Rückzahlung meinerseits im Steuerjahr 2023 von 7/36tel der Abfindung inkl. Lohnsteuer.
Meiner Meinung nach hätte der neue/alte Arbeitgeber das direkt in der Lohnsteuerbescheinigung angeben müssen. Der sagt aber das ich das selber geltend machen muss. Leider finde ich nirgends einen passenden Punkt wo ich das angeben könnte.

Bei Punkt [10. Steuerbegünstigte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre] darf man soweit ich weiß nichts negatives angeben.
Wo müsste ich das angeben? Normalerweise erledige ich meine Steuer selber.
Danke.
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