Moin zusammen ...
Relativ früh flatterte die Betriebskostenabrechnung ins Haus - so weit, so gut:
Kosten für Hausreinigung, Gartenpflege, Rauchmelder-Wartung und Winterdienst können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden - korrekt?
Wasser- und Kanalgebühren, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer, Allgemeinstrom wohl eher nicht, können aber trotzdem in den Betriebskosten enthalten sein - korrekt?
völlig neu ist der Posten Recycling-Papier - was hat es damit auf sich??? Kann das geltend gemacht werden?
Und es gibt auch noch Haftpflichtversicherung sowie "Feuer-Wasser-Sturm-Versicherung" - dazu die Frage: dürfen auch in die Betriebskostenabrechnung? Und können die in der Steuererklärung geltend gemacht werden? Wenn ja, wo?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
VG Irmelin
Betriebskosten - alle Jahre wieder
Re: Betriebskosten - alle Jahre wieder
Hallo,
Sachversicherungen (Feuer-Wasser-Sturm) können nicht abgesetzt werden.
Stefan
Ja, das sind haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen. Es gibt eine eigene Anlage dafür.Kosten für Hausreinigung, Gartenpflege, Rauchmelder-Wartung und Winterdienst können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden - korrekt?
Ja, korrekt, und zwar auch, dass davon nichts absetzbar ist (die Straßenreinigung u.U. doch).Wasser- und Kanalgebühren, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer, Allgemeinstrom wohl eher nicht, können aber trotzdem in den Betriebskosten enthalten sein - korrekt?
Das hört sich nach Müllentsorgung an, habt ihr vielleicht eine Tonne für Papier? Eigentlich sollte das aber gratis sein ...völlig neu ist der Posten Recycling-Papier - was hat es damit auf sich??? Kann das geltend gemacht werden?
Ja, diese Kosten dürfen auch auf den Mieter umgelegt werden. Und in der Steuererklärung gehört die Haftpflichtversicherung in die Anlage Vorsorgeaufwand (wirkt sich aber bei normalen Arbeitnehmern oft nicht aus, weil die Obergrenze von 1.900 Euro bereits durch die Sozialversicherungen überschritten ist).Und es gibt auch noch Haftpflichtversicherung sowie "Feuer-Wasser-Sturm-Versicherung" - dazu die Frage: dürfen auch in die Betriebskostenabrechnung? Und können die in der Steuererklärung geltend gemacht werden? Wenn ja, wo?
Sachversicherungen (Feuer-Wasser-Sturm) können nicht abgesetzt werden.
Stefan
Re: Betriebskosten - alle Jahre wieder
Vielen Dank, Stefan für die schnelle und ausführliche Rückmeldungen ...
Ok, was sind denn das für Umstände, bei denen man die Straßenreinigung absetzen kann?
Und ja, wir haben auch eine blaue Papertonne - leider ist das nicht überall kostenfrei ......
Schönes Wochenende!!!!
VG Irmelin
Ok, was sind denn das für Umstände, bei denen man die Straßenreinigung absetzen kann?
Und ja, wir haben auch eine blaue Papertonne - leider ist das nicht überall kostenfrei ......
Schönes Wochenende!!!!
VG Irmelin
Re: Betriebskosten - alle Jahre wieder
Hallo,
Stefan
Wenn es nicht die offizielle Straßenreinigung ist (von der Gemeinde), sondern etwas privat Beauftragtes (alles, was unter die Bürgerpflicht oder die Verkehrssicherungspflicht fällt, etwa den Gehweg fegen, den Garagenhof von Schnee befreien u.s.w.). Oft wird das vom Hausmeister übernommen (dessen Kosten ja auch abgesetzt werden können).Ok, was sind denn das für Umstände, bei denen man die Straßenreinigung absetzen kann?
Stefan
Re: Betriebskosten - alle Jahre wieder
ok ... alles klar
Danke!
Danke!