Hallo Community,
leider habe ich zu diesem Thema keinen passenden Suchtreffer gefunden und generell, scheint die Informationsgrundlage im Internet nicht gerade üppig zu sein.
Ich habe folgende Frage, bzw. folgende Situation
Meine Selbstständigkeit habe ich zum 31.12.2023 aufgegeben.
Im Rahmen meiner Selbstständigkeit habe ich im Jahr 2023 ca 10.000 € eingenommen.
Meine Ausgaben belaufen sich auf ca. 5500 €.
Nachdem ich nun alle Angaben in der EüR im Elster getroffen habe, auch angegeben habe dass mein Betrieb zum 31.12.23 aufgelöst wurde, erfolgt ein Wechsel der Gewinnermittlungsart. Also von EüR zum Betriebsvermögensvergleich.
Soweit so gut - ich verstehe den Gedanken dahinter.
Ich weiß nur nicht was genau ich nun eintragen soll, da meine laufenden Kosten und auch meine GWG unter 800€ liegen und direkt abgeschrieben wurden.
Beispiel:
Umsatz 10.000 €
5500 € Ausgaben
- davon 720 € für ein Bürostuhl im November
- ein Laptop für 650 € im Oktober
beide Positionen über GWG direkt Abschreibungsberechtigt.
Gewinn: 4500 €
In Elster (EüR Kapitel 5 - 3 Ermittlung des Gewinns muss ich bei Frage 89 einen Betrag eingeben.
"Hinzurechnung und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart (Euro, Cent)
Trage ich dort nun die 4500 € Gewinn ein oder 0€ ?
Da ich wie bei anderen Selbstständigen keinen Firmenwagen habe dessen Restwert in mein Privatvermögen fließt den ich noch zu versteuern habe - sollte es nach meiner Logik eher die 0 sein.
Nicht das ich dort die 4500 € Gewinn eintrage und das Finanzamt dann 2 x 4500 € Gewinn verrechnet was 9000 € wären - obwohl es nur 1 x 4500 sein dürften.
Hat jemand zu diesem Thema Erfahrung und kann mir weiterhelfen?
Für jede Information bin ich dankbar.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Schabada