Guten Tag zusammen,
ich bin der Andreas und aus gegebenen Anlass habe ich folgende Frage:
Meine Tochter (jetzt 11 Jahre) hat einen Geburtsschaden erlitten und im Juli'23 haben wir uns in einem Vergleich mit der Versicherung des KH auf ein Schmerzensgeld in Höhe von €450.000 geeinigt. Dieses Geld wurde uns im August '23 überweisen, erstmal auf das gemeinsame Girokonto meiner Frau und ich. Mitte August haben wir bei einer anderen Bank ein Tagesgeldkonto eingerichtet, auf welches dann dieser gesamte Betrag erstmal für 6 Monate geparkt wurde. Jetzt im Februar war ich auf der Bank, um das Geld, weil die günstigen Zinskonditionen ausgelaufen waren, bei der gleichen Bank nochmal für 1 Jahr als Festgeld anzulegen. Dabei hat mich der Berater darauf hingewiesen, mich mal steuerlich beraten zu lassen, weil das Konto ja nicht auf den Namen meiner Tochter läuft.
Da ist natürlich was dran. Es steht außer Frage, dass das Geld meiner Tochter gehört. Wir als Eltern müssen es natürlich ordentlich verwalten, aber kann ich nun bei der Steuer erstmal ein Problem bekommen, weil die Konten, wo das Geld bisher lag, nicht auf den Namen meiner Tochter liefen? Die aktuelle Anlage sollte uns erstmal etwas Zeit verschaffen um zu entscheiden, wo und wie das Geld letztendlich langfristig angelegt werden soll. Dann natürlich auf den Namen meiner Tochter. Werden dann beim transferieren des Geldes Steuern fällig? An sich läßt es sich ja nachweisen, dass das Geld immer schon meiner Tochter gehört hatte.
Ich will da nix falsch machen und hoffe, dass ich noch keinen Bock geschossen hab.
Herzlichen Dank für die Hilfe.
Andreas
Anlage von Schmerzensgeld für minderjährige Tochter
Re: Anlage von Schmerzensgeld für minderjährige Tochter
Solange das Konto auf den Namen der Eltern läuft, greift maximal der Sparer-Freibetrag in Höhe von 2.000 €, §20 Abs.9 EStG.
Läuft das Konto auf den Namen der Tochter, greift daneben noch der Grundfreibetrag in Höhe 11.604 € (2024), §32a EStG.
taxpert
Läuft das Konto auf den Namen der Tochter, greift daneben noch der Grundfreibetrag in Höhe 11.604 € (2024), §32a EStG.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Anlage von Schmerzensgeld für minderjährige Tochter
Danke für die Antwort. Das mit den Freibeträgen ist mir bekannt.
Ich würd gerne wissen, wenn ich jetzt bald meiner Tochter ein eigenes Konto/Depot eröffne und ihr Schmerzensgeld dorthin transferiere, bekomme ich da Probleme mit dem Finanzamt? Gilt das dann schon als Schenkung, nur weil das Geld die ersten Monate auf einem unserer Elternkonten lag?
Dankeschön,
Andreas
Ich würd gerne wissen, wenn ich jetzt bald meiner Tochter ein eigenes Konto/Depot eröffne und ihr Schmerzensgeld dorthin transferiere, bekomme ich da Probleme mit dem Finanzamt? Gilt das dann schon als Schenkung, nur weil das Geld die ersten Monate auf einem unserer Elternkonten lag?
Dankeschön,
Andreas