Verlustrücktrag und Verrechnung
Verfasst: 10. Mär 2024, 15:58
Guten Tag,
folgende Annahme liegt vor:
Person A erwirtschaftet in 2021 Kapitalerträge in Höhe von € 5.000 - Zeile 7 Anlage KAP (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG).
Person A erwirtschaftet in 2022 Kapitalverluste in Höhe von € 3.000 - Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien Zeile 12 Anlage KAP
Person A beantragt im Steuerjahr 2022 einen Verlustrücktrag der in 2022 angefallenen Verluste in das Jahr 2021. Das Finanzamt antwortet:
Gemäß § 20 (6) EstG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Ein Verlustrücktrag ist ebenfalls nicht möglich. Daher kann der Antrag auf Verlustrücktrag nicht berücksichtigt werden.
Hat Person A eine Möglichkeit, den Verlustrücktrag in einem Einspruch durchzusetzen?
Viele Grüße
Alfronce
folgende Annahme liegt vor:
Person A erwirtschaftet in 2021 Kapitalerträge in Höhe von € 5.000 - Zeile 7 Anlage KAP (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG).
Person A erwirtschaftet in 2022 Kapitalverluste in Höhe von € 3.000 - Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien Zeile 12 Anlage KAP
Person A beantragt im Steuerjahr 2022 einen Verlustrücktrag der in 2022 angefallenen Verluste in das Jahr 2021. Das Finanzamt antwortet:
Gemäß § 20 (6) EstG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Ein Verlustrücktrag ist ebenfalls nicht möglich. Daher kann der Antrag auf Verlustrücktrag nicht berücksichtigt werden.
Hat Person A eine Möglichkeit, den Verlustrücktrag in einem Einspruch durchzusetzen?
Viele Grüße
Alfronce