Eigenleistung beim Hausbau - Steuerlich relevant?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
ChristianHerrenkind
Beiträge: 11
Registriert: 8. Mär 2024, 13:21

Eigenleistung beim Hausbau - Steuerlich relevant?

Beitrag von ChristianHerrenkind »

Sehr geehrte Community,

Mich plagt seit geraumer Zeit ein Gedankenkonstrukt, auf dass ich durch eigene Recherche keine Antwort zu finden vermag. Deshalb möchte ich alle Interessierten herzlich dazu einladen dieses Thema mit mir zu erörtern! :-)

Das Thema ist Eigenleistung beim Hausbau, sei es zum selbst Bewohnen, oder zum Vermieten:
Nehmen wir an, wir hätten ein Haus für 300.000 € bei dem 100.000 € Materialkosten und 200.000 € Handwerkerkosten anfallen. Dann ist anzunehmen das dieses Haus danach einen Verkehrswert von ca. 300.000 € hat.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
A) Welchen wert hat das Haus, wenn die hälfte der handwerklichen Arbeiten in (tadelloser) Eigenleistung erbracht werden? Hat das haus dann immer noch einen Wert von 300k, oder nur noch von 200k, weil nur Rechnungen im Wert von 200k angefallen sind?

A1) Unterscheiden sich die Ansichten über den Wert unter verschiedenen Akteuren, wie zB. Fiskus, Bank, oder Käufer?

B) Wenn 100k Handwerkerkosten in Eigenleistung erbracht werden und das Haus dadurch nicht weniger wert ist, hat man ja im Grunde 100k an werten für sich geschaffen, die nun in dem Haus gebunden sind. Welche Ansicht hat der Fiskus zu diesem Zugewinn an Werten im eigenen Vermögen? Wird diese Differenz in irgend einer Weise, zB. in Form von Geldwertem Vorteil, als Einkommen, oder etwas der Gleichen betrachtet, dass Versteuert werden muss?

C) Wie verhält sich die Situation Wenn mehrere Personen (wie zB. Ehepartner, unverheiratete Partner, Geschwister, Schwager, Schwippschwager, oder gar nur Freunde) an dem Objekt mit Eigentum und Mitarbeit beteiligt sind? Also zB ein Paar ein Haus zusammen mit den Geschwistern und deren Partnern baut, dann aber nach wenigen Jahren eine Partei die andere auslöst (3 Jahresfrist zum Bewohnen und veräußern eingehalten). Ist es denkbar dass hier irgend ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis unterstellt werden könnte, oder auch etwas ganz anderes das steuerpflichtig ist?

C2) Gibt es eine denkbare Form in der alle Beteiligten zu gleichen, oder ungleichen Verhältnissen an dem Objekt und / oder Boden beteiligt sind, aber zum reibungslosen Ablauf auf ihr Entscheidungsrecht vollständig verzichten und so zu sagen zu stillen Teilhabern werden, während die Entscheidungsbefugnis in einer einzelnen Hand liegt? Ist dieses auch für die Pflichten möglich?

Ich weiß es ist eine Menge und vermutlich auch etwas ungewöhnlich und darum danke euch euch allen auf jeden Fall für eure Aufmerksamkeit und euer Interesse an meinem Gedankenkonstrukt! :-)

Viele liebe Grüße!
Christian
Severina
Beiträge: 1286
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Eigenleistung beim Hausbau - Steuerlich relevant?

Beitrag von Severina »

A.
Der Verkehrswert wäre der Gleiche. Abgeschrieben kann aber nur von dem Wert, der such aus den Rechnungen ergibt - ich nenne ihn mal "Buchwert", man kann die Eigenleistung nicht dazurechnen.
Bei einem für die sog. "Spekulationssteuer" relevanten Verkauf kann einem das auf die Füße fallen.

A1: Die Bank rechnet den Wert eher herunter. Der Fiskus bewertet für die Grundsteuer sowieso nach Bewertungsgesetz und für die AfA nach den tatsächlichen Kosten. On ein Käufer die Eigenleistungen als "tadellos" betrachtet, müsste man diesen selbst fragen.

B.
Nein - aber zu Spekukationsgewinnen s. A.

C2.
Das ist keine steuerrechtliche Frage.
ChristianHerrenkind
Beiträge: 11
Registriert: 8. Mär 2024, 13:21

Re: Eigenleistung beim Hausbau - Steuerlich relevant?

Beitrag von ChristianHerrenkind »

Vielen lieben Dank für die rasche Antwort, dass war definitiv sehr aufschlussreich! :-)

Hat sonst noch jemand eine Sichtweise zu (C)? :-)
taxpert
Beiträge: 804
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Eigenleistung beim Hausbau - Steuerlich relevant?

Beitrag von taxpert »

Zu A und B:

Wenn der Wert der eigenen Arbeitsleistung steuerlich relevant wäre, sei es als Herstellungskosten, Werbungskosten oder Betriebsausgaben, warum muss dann ein Arbeitnehmer überhaupt Steuern zahlen?

Zu C:

Bei einer Personenmehrheit entsteht -je nach Ausgestaltung- eine Grundstücksgemeinschaft oder eine Gesellschaft bürgerlicher Rechts. In beiden Fällen können die Beteiligten im INNENVERHÄLTNIS so ziemlich alles vereinbaren, was sie möchten. Im AUSSENVERLTNIS kommen die Beteiligten aber nicht aus ihren Pflichten raus.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten