Riester: Beitragspflichtige Einnahmen im Vorjahr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mark_H
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Registriert: 1. Sep 2023, 23:08

Riester: Beitragspflichtige Einnahmen im Vorjahr

Beitrag von Mark_H »

Ich bin ein normaler Arbeitnehmer, mit fast nichts weiterem als einem Fulltime-Job. (Naja, wenn es so weiter geht, werden Steuererklärung und ähnliches sich wahrscheinlich bald zu einem zweiten Fulltime-Job entwickeln, aber das ist eine andere Geschichte)

Bei Riesterverträgen müssen die Einnahmen vom Vorjahr angegeben werden, inkl. der "Beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der deutschen Rentenversicherung".
Die sollten normalerweise nur aus dem Bruttoarbeitslohn bestehen, also einfach nur Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung vom Vorjahr dort eintragen und fertig.
Nun gab es irgendwann eine Gehaltserhöhung und nun bin ich freiwillig versichert. Für freiwillig versicherte sollen angeblich ALLE Arten von Einkünften zu den beitragspflichtigen Einnahmen i.s.d.d.Rentenversicherung gehören.

Wie soll das jetzt genau gehen?
  • Zum einen, muss ich jetzt jeden Euro zusätzliche Einkünfte selbst der Rentenversicherung melden, selbst wenn sie nicht steuerpflichtig sind? Und wenn sie Steuerpflichtig sind (wie z.B. Zinsen, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wurde), muss ich dann den ganzen Betrag melden (hier vor Kapitalertragssteuer) oder nur den, den ich auch tatsächlich erhalten habe (hier nach Kapitalertragssteuer)?
  • Und diesen "neuen Bruttobetrag" (also das von mir ermittelte plus Bruttolohn aus dem normalen Job) muss ich jetzt immer ausrechnen, ein Jahr lang weglegen und dann in die nächste Steuererklärung mit eintragen?
Ist das nicht total krank oder habe ich da irgendwie einen Knick im Kopf?
Mark_H
Beiträge: 6
Registriert: 1. Sep 2023, 23:08

Re: Riester: Beitragspflichtige Einnahmen im Vorjahr

Beitrag von Mark_H »

Ok, ich glaube habe meinen Denkfehler gefunden: Wenn ich es richtig verstehe, kann man als normaler angestellter gar nicht freiwillig Rentenversichert sein, man ist immer versicherungspflichtig. Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind (wenn sie wollen) nur z.B. selbstständige, Freiberufler, Minijober, nicht erwerbstätige usw.
Freiwillig versichert sind angestellte ab einem bestimmten Gehalt nur in der gesetzlichen Krankenversicherung und von der ist hier nicht die Rede.
Damit muss ich dann also nicht jeden Euro, der z.B. irgendwo auf einem Bankkonto als Zinsen anfällt, der Rentenversicherung melden.
Der Beitrag hat sich damit erledigt, ich würde ihn löschen, wenn das ginge, geht aber anscheinend nicht.
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