Bei Riesterverträgen müssen die Einnahmen vom Vorjahr angegeben werden, inkl. der "Beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der deutschen Rentenversicherung".
Die sollten normalerweise nur aus dem Bruttoarbeitslohn bestehen, also einfach nur Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung vom Vorjahr dort eintragen und fertig.
Nun gab es irgendwann eine Gehaltserhöhung und nun bin ich freiwillig versichert. Für freiwillig versicherte sollen angeblich ALLE Arten von Einkünften zu den beitragspflichtigen Einnahmen i.s.d.d.Rentenversicherung gehören.
Wie soll das jetzt genau gehen?
- Zum einen, muss ich jetzt jeden Euro zusätzliche Einkünfte selbst der Rentenversicherung melden, selbst wenn sie nicht steuerpflichtig sind? Und wenn sie Steuerpflichtig sind (wie z.B. Zinsen, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wurde), muss ich dann den ganzen Betrag melden (hier vor Kapitalertragssteuer) oder nur den, den ich auch tatsächlich erhalten habe (hier nach Kapitalertragssteuer)?
- Und diesen "neuen Bruttobetrag" (also das von mir ermittelte plus Bruttolohn aus dem normalen Job) muss ich jetzt immer ausrechnen, ein Jahr lang weglegen und dann in die nächste Steuererklärung mit eintragen?