Hallo. Wenn einer von 2 Käufern einer Immobilie die Notarkosten bezahlt, stellt das dann eine Schenkung an den anderen Käufer dar? Diese müsste ja dann versteuert werden.
Entsprechende Übernahme der Grunderwerbssteuer und Grundsteuern, Maklergebühren wären Schenkungen?
Notarkostenübernahme von einem der Käufer = Schenkung?
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Re: Notarkostenübernahme von einem der Käufer = Schenkung?
Diese müsste ja dann versteuert werden. Wieso - waren das über 20.000 Euro? Sonst stellt sich die Frage doch gar nicht...
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Re: Notarkostenübernahme von einem der Käufer = Schenkung?
Es ist noch gar nicht passiert. Es ist die Frage, wie man das macht. Ob es diese Dinge überhaupt Schenkungen darstellen.
Es ist immerhin kein Vermögensübertrag - man gibt dem anderen ja kein Geld oder Vermögensgegenstände. Man übernimmt die Kosten alleine, obwohl der andere diese ja zum Teil auch übernehmen müsste.
Es ist immerhin kein Vermögensübertrag - man gibt dem anderen ja kein Geld oder Vermögensgegenstände. Man übernimmt die Kosten alleine, obwohl der andere diese ja zum Teil auch übernehmen müsste.
Re: Notarkostenübernahme von einem der Käufer = Schenkung?
Hallo,
darüber ob Käufer oder Verkäufer die Steuer zahlt kann man u.U. streiten, vielleicht ist das sogar optional (bei der Schenkungssteuer ist das beispielsweise der Fall).
Aber wenn ein Käufer die Steuer für einen andern Käufer übernimmt, dann ist das imho sicher eine Schenkung.
Stefan
darüber ob Käufer oder Verkäufer die Steuer zahlt kann man u.U. streiten, vielleicht ist das sogar optional (bei der Schenkungssteuer ist das beispielsweise der Fall).
Aber wenn ein Käufer die Steuer für einen andern Käufer übernimmt, dann ist das imho sicher eine Schenkung.
Stefan