Sparer-Freibetrag überzogen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ben57
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Sparer-Freibetrag überzogen

Beitrag von Ben57 »

Hallo ! Ich habe auf Grund der guten Verzinsung im letzten Jahr , mehrere kurzzeitige Tagesgeldanlagen nacheinander getätigt und mich mit den freizustellenden Beträgen in den Freistellungsaufträgen vertan . Bemerkt hatte ich im letzten August , das ich bereits 1120 € statt der erlaubten 1000 € freigestellt bekommen hatte . Ich hatte auch schon sofort mit dem
zuständigen Finanzamt Rücksprache gehalten , wurde etwas gerügt und auf die Einkommenssteuer-Erklärung für ´23 in diesem Jahr verwiesen . Mein Problem ist nun wie folgt :
Theoretisch müsste ich in der Anlage KAP Abschnitt 4 Zeile 16 , in welcher der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag abgefragt wird , die bereits erwähnten 1120 € statt der erlaubten
1000 € eintragen . Das erscheint mir jedoch sachlich unrichtig . Meine gesamten Zinsen habe ich korrekt unter Absschnitt 3 Zeile 7 KAP angegeben .
Wie verfahre ich nun aber mit dem oben geschilderten Eintrag des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrages in Abschnitt 4 Zeile 16 KAP und meinen zuviel freigestellten 120 ?
Ich habe die vorliegende Beschreibung meines Problems so ausführlich wie möglich abgefasst um eine gute Verständlichkeit zu erreichen . Bezüglich der Verständlichkeit bin ich dennoch besorgt . Im Voraus vielen Dank für Beantwortungen Freundlichst Ben57
reckoner
Beiträge: 1047
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Sparer-Freibetrag überzogen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

natürlich trägst du dort die 1120 Euro ein, das ist doch sachlich genau richtig.

Letztendlich ist das aber auch egal, denn das Finanzamt rechnet die erklärten Banken ja nochmal neu nach (Zeile 7 minus 1.000 Euro plus Zeile 17 mal 25% minus Zeile 37=Steuerlast - die Zeile 16 kommt da gar nicht vor).

Anmerkung: Punktrechnung vor Strichrechnung soll in meiner Rechnung nicht gelten.

Stefan
Ben57
Beiträge: 9
Registriert: 24. Jul 2023, 11:17

Re: Sparer-Freibetrag überzogen

Beitrag von Ben57 »

Herzlichsten Dank Stefan ! Könntest Du mir noch Erläuterungen zur Zeile 17 , die Du erwähnt hast geben ? Deren Bedeutung erscheint mir noch völlig undurchsichtig . Außerdem bin ich seit vorigem Jahr Rentner und mir noch nicht so ganz sicher ,welche Werbungskosten ich außer denen , die automatisch angerechnet werden angeben kann und welche sonstigen steuermindernden Faktoren ich , an die man nicht sofort denkt , eintragen kann .
Freundlichst Ben57
reckoner
Beiträge: 1047
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Sparer-Freibetrag überzogen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

inländische Banken muss man seit 2009 in der Regel gar nicht mehr komplett erklären, sondern nur noch den freigestellten Betrag. Und der kommt dann in Zeile 17.
In Zeile 16 gehören hingegen die freigestellten Kapitalerträge bei den Banken, die auch wirklich erklärt werden.

In deinem Fall würde ich raten wirklich reinen Tisch zu machen, also doch alles zu erklären. Und dann kommt die Höhe der freigestellten Kapitalerträge eben nur in Zeile 16, Zeile 17 bleibt leer oder Null (je nach dem wie es die Software möchte, wenn du die Erklärung schriftlich machst würde ich eine Null auch eintragen).
Außerdem bin ich seit vorigem Jahr Rentner und mir noch nicht so ganz sicher ,welche Werbungskosten ich außer denen , die automatisch angerechnet werden angeben kann und welche sonstigen steuermindernden Faktoren ich , an die man nicht sofort denkt , eintragen kann .
Damit meinst du jetzt aber nicht mehr die Kapitalerträge, richtig? Denn da gibt es außer dem Sparer-Pauschbetrag und den direkten Spesen (Kauf- und Verkaufsgebühren) keine Werbungskosten.

Als Rentner kannst du alle Kosten absetzen die mit der Rente zu tun haben. Das können Bankgebühren sein (pauschal 16 Euro), und eben alle sonstigen Kosten (z.B. Anwalt, Steuerberatung, Fahrtkosten, Porto, Kopierkosten, Beglaubigungen u.s.w.). Was viele vergessen, auch weil es etwas unlogisch ist, sind Gewerkschaftsbeiträge, auch die sind absetzbar.
Die Pauschale von 102 Euro wird dabei aber automatisch berücksichtigt, liegt man darunter kann man sich die Angabe der Werbungskosten sparen.

Stefan
Ben57
Beiträge: 9
Registriert: 24. Jul 2023, 11:17

Re: Sparer-Freibetrag überzogen

Beitrag von Ben57 »

Danke Stefan ! Du hast mir wirklich gut weitergeholfen . Viele Grüße Ben57
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