Hallo in die Runde,
folgendes Szenario:
Ein Arbeitnehmer arbeitet von Januar bis März (inkl.) ausschließlich im Büro. Ab April bis Ende des Jahres schickt ihn der Arbeitgeber aufgrund von Corona-Maßnahmen ins HomeOffice. Während des kompletten Jahres bezieht der Arbeitnehmer im Monatsabbo (nicht kündbar) ein JobTicket. Die Frage ist jetzt, welche Kosten für die Wege zur Arbeit in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden können.
a) Entweder die realen Wege zur Arbeit über das Jahr über die Pendlerpauschale ODER die Kosten für das Jobticket über das Jahr
oder
b) Von Januar bis März die Pendlerpauschale UND von April bis Dezember die Kosten für das Jobticket
Muss der Arbeitnehmer sich somit zwischen Pendlerpauschale und Ticketkosten entscheiden oder kann diese in diesem Fall gemischt werden? (die Pendlerpauschale von Januar bis März bringt mehr als das Ticket)
Hintergrund: Es war nicht die Wahl des Arbeitnehmers ins HomeOffice zu gehen. Er muss aber die Kosten für das Jobticket weiterbezahlen. Kann er diese also trotz HomeOffice ansetzen?
Danke!
Aufteilung Pendlerpauschale und Jobticket über das Jahr?
Re: Aufteilung Pendlerpauschale und Jobticket über das Jahr?
Hallo,
Du gibst einfach beides an (konkret: die ca. 60 Tage Entfernungspauschale, dazu die kompletten Jobticketkosten), und das Höhere wird dann verwendet.
Und solange es nicht absehbar war kann auch eine eigentlich unnötige Fahrkarte abgesetzt werden.
Stefan
Es kann nicht gemischt werden, grundsätzlich (früher war das mal zulässig, aber schon seit einiger Zeit nicht mehr).Muss der Arbeitnehmer sich somit zwischen Pendlerpauschale und Ticketkosten entscheiden oder kann diese in diesem Fall gemischt werden?
Du gibst einfach beides an (konkret: die ca. 60 Tage Entfernungspauschale, dazu die kompletten Jobticketkosten), und das Höhere wird dann verwendet.
Und solange es nicht absehbar war kann auch eine eigentlich unnötige Fahrkarte abgesetzt werden.
Stefan