Hallo,
Ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zum Immobilienkaufmann und bin nebenbei als Uberfahrer selbstständig tätig.
Wenn ich mein Fahrzeug privat nutze, muss ich 0,25 % des Bruttolistenpreises des Elektrofahrzeugs an das Finanzamt als Steuer abführen. Da ich jedoch im Rahmen meiner Ausbildung zum Immobilienkaufmann auf das Auto angewiesen bin, um beispielsweise Objektbegehungen und Wohnungsbesichtigungen durchzuführen, möchte ich gerne wissen, ob ich die 0,25 % Steuer dennoch abführen muss, da ich das Fahrzeug auch geschäftlich nutze.
Als Student ist es nämlich möglich, das Auto privat für Fahrten zur Universität zu nutzen, da dies als betriebliche Nutzung gilt. Allerdings muss man in diesem Fall auch mindestens 8 Stunden in der Universität anwesend sein.
Mit freundlichen Grüßen
1% Regelung als Azubi mit Firmenfahrzeug
Re: 1% Regelung als Azubi mit Firmenfahrzeug
Hallo,
Dazu kommen übrigens nochmal 0,0075% pro Kilometer für den Weg zur ersten Arbeitsstätte.
Wenn das dein eigenes privates Fahrzeug ist, dann könntest du dir von deinem Arbeitgeber Privatfahrten mit dem Dienstwagen auch ausdrücklich verbieten lassen.
So würden die 0,25% entfallen, es blieben nur die 0,0075% pro Kilometer. Und falls du nicht jeden Tag zur ersten Arbeitsstätte fährst, sondern beispielsweise direkt zu den Immobilien oder zur Berufschule, dann kannst du auch tageweise abrechnen (0,0005% pro Tag und Kilometer).
Anmerkung: Alle Prozentsätze für Elektrofahrzeuge mit Reduzierung auf ein Viertel (nicht, dass das jemand für andere Fahrzeuge übernimmt).
Stefan
Und das tust du doch, zumindest könntest du es. Und damit ist dieser Privatanteil als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dienstliche Fahrten ändern daran nichts.Wenn ich mein Fahrzeug privat nutze, muss ich 0,25 % des Bruttolistenpreises des Elektrofahrzeugs an das Finanzamt als Steuer abführen.
Dazu kommen übrigens nochmal 0,0075% pro Kilometer für den Weg zur ersten Arbeitsstätte.
Mit welchem Fahrzeug?... und bin nebenbei als Uberfahrer selbstständig tätig.
Wenn das dein eigenes privates Fahrzeug ist, dann könntest du dir von deinem Arbeitgeber Privatfahrten mit dem Dienstwagen auch ausdrücklich verbieten lassen.
So würden die 0,25% entfallen, es blieben nur die 0,0075% pro Kilometer. Und falls du nicht jeden Tag zur ersten Arbeitsstätte fährst, sondern beispielsweise direkt zu den Immobilien oder zur Berufschule, dann kannst du auch tageweise abrechnen (0,0005% pro Tag und Kilometer).
Anmerkung: Alle Prozentsätze für Elektrofahrzeuge mit Reduzierung auf ein Viertel (nicht, dass das jemand für andere Fahrzeuge übernimmt).
Stefan