1% Regelung als Azubi mit Firmenfahrzeug

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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rightnow
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Registriert: 24. Feb 2024, 12:21

1% Regelung als Azubi mit Firmenfahrzeug

Beitrag von rightnow »

Hallo,

Ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zum Immobilienkaufmann und bin nebenbei als Uberfahrer selbstständig tätig.

Wenn ich mein Fahrzeug privat nutze, muss ich 0,25 % des Bruttolistenpreises des Elektrofahrzeugs an das Finanzamt als Steuer abführen. Da ich jedoch im Rahmen meiner Ausbildung zum Immobilienkaufmann auf das Auto angewiesen bin, um beispielsweise Objektbegehungen und Wohnungsbesichtigungen durchzuführen, möchte ich gerne wissen, ob ich die 0,25 % Steuer dennoch abführen muss, da ich das Fahrzeug auch geschäftlich nutze.

Als Student ist es nämlich möglich, das Auto privat für Fahrten zur Universität zu nutzen, da dies als betriebliche Nutzung gilt. Allerdings muss man in diesem Fall auch mindestens 8 Stunden in der Universität anwesend sein.

Mit freundlichen Grüßen
reckoner
Beiträge: 1047
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: 1% Regelung als Azubi mit Firmenfahrzeug

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wenn ich mein Fahrzeug privat nutze, muss ich 0,25 % des Bruttolistenpreises des Elektrofahrzeugs an das Finanzamt als Steuer abführen.
Und das tust du doch, zumindest könntest du es. Und damit ist dieser Privatanteil als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dienstliche Fahrten ändern daran nichts.
Dazu kommen übrigens nochmal 0,0075% pro Kilometer für den Weg zur ersten Arbeitsstätte.
... und bin nebenbei als Uberfahrer selbstständig tätig.
Mit welchem Fahrzeug?

Wenn das dein eigenes privates Fahrzeug ist, dann könntest du dir von deinem Arbeitgeber Privatfahrten mit dem Dienstwagen auch ausdrücklich verbieten lassen.
So würden die 0,25% entfallen, es blieben nur die 0,0075% pro Kilometer. Und falls du nicht jeden Tag zur ersten Arbeitsstätte fährst, sondern beispielsweise direkt zu den Immobilien oder zur Berufschule, dann kannst du auch tageweise abrechnen (0,0005% pro Tag und Kilometer).

Anmerkung: Alle Prozentsätze für Elektrofahrzeuge mit Reduzierung auf ein Viertel (nicht, dass das jemand für andere Fahrzeuge übernimmt).

Stefan
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