Abfindung und Steuern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Tom17abc
Beiträge: 1
Registriert: 23. Feb 2024, 12:13

Abfindung und Steuern

Beitrag von Tom17abc »

Hallo und guten Tag.
Mein Name ist Tom. Wenn ich darf, schließe ich mich dem Thema gerne mal an. Der Fall ist bei mir ähnlich gelagert. Die Firma plant Umstrukturierungen. Mein berufliches Ende wird in der Firma der 31.01.2025 sein. Die Abfindung beträgt ca. 260.000 Euro. Zusätzlich wird man noch 6 Monate freigestellt und weiter bezahlt. Diese 6 Monate kann man aber auch kapitalisieren.
Mein Wahl wäre also:
1) Im Februar freigestellt werden und sechs Monate weiter normal verdienen (ca. insgesamt 35.000 Euro brutto). Abfindung über 250,000 Euro dann im August 2025. Ab August 2025 dann arbeitslos bis Ende des Jahres.
2) Die zusätzlichen 6 Monate kapitalisieren und im Februar 2025 die volle Summe über 285.000 Euro erhalten. Ab Februar dann auch für das ganze Jahr arbeitslos.

Ich verstehe diese Abfindungsrechner nicht wirklich, da ich nicht weiß wie sich das Arbeitslosengeld rechnet. Ich bekomme 60% vom letzten Nettolohn. Aber was gibt man da als Lohnersatzleistung ein? Ich habe ja keinen "Bruttolohn". Vielleicht ist die Frage dumm. Ich war zum Glück noch nie arbeitslos.

Und eine zweite Frage. Wie verhält sich das mit der Steuererklärung im Folgejahr für 2025. Muss man wegen der Abfindung mit einer hohen Nachzahlung rechnen ?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Abfindung und Steuern

Beitrag von reckoner »

Hallo Tom,

wenn du auch noch Lohnersatzleistungen erhälst macht es das Ganze nochmal komplizierter. Praktisch sind Lohnersatzleistungen und die Fünftelungsregelung gegenteilig, das eine erhöht den Steuersatz ist aber selber steuerfrei, und das andere reduziert den Steuersatz ist selber aber voll steuerpflichtig.
Mein Fazit ist da immer: Alle Szenarien durchrechnen lassen (das kann man auch alleine nur mit einer Software, oder eben mit Steuerberater - für ein Forum ist das nichts, und auch nicht erlaubt).

Ob nun dein 1) oder 2) besser ist mag ich nicht beurteilen. Ich kann nicht einmal einschätzen, ob die Kapitalisierung der Lohnfortzahlung Einfluss auf das Arbeitslosengeld hat.
Aber was gibt man da als Lohnersatzleistung ein? Ich habe ja keinen "Bruttolohn".
Wieso hast du keinen Bruttolohn? Du schreibst doch von 35.000, also ca. 5.800 pro Monat. Und 60% davon sind 3.500, das mal die Anzahl der Monate ergibt die ungefähre Lohnersatzleistung.
Wie verhält sich das mit der Steuererklärung im Folgejahr für 2025. Muss man wegen der Abfindung mit einer hohen Nachzahlung rechnen ?
Ja. Es kommt aber auch darauf an, mit welcher Steuerklasse der Arbeitgeber abrechnet.
Die Höhe der Nachzahlung weißt du aber bereits vorher und kannst entsprechend Geld zurücklegen (bei einer Abfindung in dieser Höhe sollte das doch kein Problem sein).

Noch ein Hinweis: Du solltest nicht unbedingt davon ausgehen, dass du arbeitslos bleibst. Aktuell haben wir in Deutschland praktisch Vollbeschäftigung, und da wird das Abeitsamt vielleicht schnell etwas für dich finden. Und das bringt die Steuerplanung dann wieder etwas durcheinander.

Stefan
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abfindung und Steuern

Beitrag von muemmel »

Das Arbeitslosengeld beträgt aber nicht 60 % des Bruttolohnes, sondern des Bemessungsentgelts - eine Art fiktiver Nettolohn. Im Übrigen gibt es Alg-Rechner im Netz - ein solcher Rechner errechnete mir hier ca. 2.100 Euro Alg.
immunlos
Beiträge: 2
Registriert: 24. Mär 2024, 20:40

Re: Abfindung und Steuern

Beitrag von immunlos »

Hast du dich schon weiter damit beschäftigt bzw. entschieden?

ich steh auch vor einer Abfindung allerdings viel weniger und dadurch wird es schwierig eine Zusammenballung von Einkünften zu erreichen.
Bei dir ist die Sache eindeutiger und ich könnte mir vorstellen das es Sinn machen könnte nur die Abfindung ohne weiteres Einkommen 2025 zu wählen.
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