Steuererklärungen für 2022 - Arbeitnehmer + lauf. Gewerbe + Arbeitlos im selben Jahr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lara03
Beiträge: 1
Registriert: 19. Feb 2024, 18:11

Steuererklärungen für 2022 - Arbeitnehmer + lauf. Gewerbe + Arbeitlos im selben Jahr

Beitrag von lara03 »

Hallo Liebe Community,

Bei mir ist es etwas komplex..
ich habe neben dem Studium seitdem ich 18 bin ein Gewerbe gehabt für Dienstleistungen im Internet (Webseiten erstellen etc.).
Das Gewerbe blieb dann auch Jahrelang ohne Umsatz aktiv, sodass ich mich nie so richtig gekümmert hatte da die Einnahmen sowieso pro Jahr nicht mehr als 2000EUR waren. Nun habe ich Jahrelang nichts verdient und hatte zuletzt 2021 eine Nullmeldung gemacht.
Für 2022 habe ich nun wieder Post bekommen für
-ESt.
-EÜR
-USt.
-Gewerbesteuer

Da ich wieder keine Einnahmen erzielt habe, muss ich diesmal trotzdem bei der ESt. auch meinen Lohnsteuerbescheid vom Arbeitgeber angeben? Ich hatte beruflich als Arbeitnehmer nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich wenig verdient und keine richtigen Werbungskosten hatte die sich lohnen. War das Falsch?

Und was sollte ich nun angeben, wenn ich im selben jahr auch 7 Monate Arbeitslos war? Das Gewerbe hatte ich nie abgemeldet sodass ich Quasi im selben Jahr Arbeitnehmer, Selbständig und Arbeitslos war.


Wie sollte ich da am besten vorangehen? Habt ihr Tipps wie ich mich da am besten einlesen kann und Anleitungen die hilfreich sind, da mein Fall etwas kompliziert ist? Oder müsste ich sowieso nur eine Nullmeldung machen aufgrund des Gewerbes?

Vielen Dank!
Lara
muemmel
Beiträge: 4856
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärungen für 2022 - Arbeitnehmer + lauf. Gewerbe + Arbeitlos im selben Jahr

Beitrag von muemmel »

muss ich diesmal trotzdem bei der ESt. auch meinen Lohnsteuerbescheid vom Arbeitgeber angeben? Natürlich - oder dachten Sie, auf Arbeitnehmertätigkeiten würde keine Einkommensteuer gezahlt? Und da Sie offenbar nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben, ist sogar mit einer Steuererstattung zu rechnen.
Ich hatte beruflich als Arbeitnehmer nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich wenig verdient und keine richtigen Werbungskosten hatte die sich lohnen. War das Falsch? Für 2022 war das, siehe letzte Antwort, definitiv falsch.
Und was sollte ich nun angeben, wenn ich im selben jahr auch 7 Monate Arbeitslos war? Das Arbeitslosengeld - auch das fliesst in die Steuerberechnung mit ein (Alg 2 allerdings nicht).
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