Hallo,
wird in der Steuererklärung Anlage EÜR die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Umsatzsteuer also die Abbuchungen vom Konto eingetragen oder die aus den Umsatzsteuervoranmeldungen?
Die Umsatzsteuer des 4. Quartal wird ja erst im Folgejahr abgebucht wenn man die Voranmeldung am 10. des Folgemonats macht.
Wie ist es mit der Umsatzsteuer Erklärung, gilt dafür dasselbe?
MfG
Bulli
Umsatzsteuer Steuererklärung
Re: Umsatzsteuer Steuererklärung
1. Die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte unter Beachtung der 10-Tage-Regelung des § 11 EStG.
2. Falls damit gemeint ist, was in die Zeile "Vorauszahlungssoll" einzutragen ist: nein, hier gilt nicht dasselbe, hier ist immer die Summe der Zahllasten und Erstattungen für das jeweilige Jahr einzutragen.
2. Falls damit gemeint ist, was in die Zeile "Vorauszahlungssoll" einzutragen ist: nein, hier gilt nicht dasselbe, hier ist immer die Summe der Zahllasten und Erstattungen für das jeweilige Jahr einzutragen.