Behinderten Pauschalbetrag bei EU Rentennachzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Luckystef
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Behinderten Pauschalbetrag bei EU Rentennachzahlung

Beitrag von Luckystef »

Hallo,
mein Name ist Stefan und ich quäle mich gerade mit dem Finanzamt bzgl. GDB, Einkommenssteuer und Anerkennung für die Vorjahre rum.
Ich wäre froh, wenn ich dazu einmal eine klare Antwort bekommen könnte..
Es geht um folgendes..

Ich habe durch Erkrankung 2016 einen GDB von 50 erhalten...
Weil ich nicht mehr in der Lage war zu arbeiten, habe ich um Anerkennung einer Erwerbsunfähigkeitsrente gekämpft.
Dies habe ich nach langem Kampf im Jahr 2020 dann auch erreicht.

Es gab eine Nachzahlung in 2020 für die Jahre 2018 (nur einen Monat) und das komplette Jahr 2019

In den Jahren 2018 (ein Teil) und 2019 hatte ich überhaupt kein Einkommen

Dann habe ich die Einkommenssteuer für 2020 machen müssen und ich musste die normale Rente für 2020 sowie diese größere Nachzahlung angeben.
(also das, was vom Rententräger auch ans Finanzamt übermittelt wird)

Nun hat man mir aber nur für 2020 die Behindertenpauschale anerkannt (glaub 310€)
Da die Nachzahlung aber für 2018 und 2019 war, bin ich davon ausgegangen, dass ich auch Anspruch auf die Behindertenpauschale für diese Jahre habe.

Vom Finanzamt selbst habe ich keine klare Auskunft erhalten.
Kann mir hier jemand ggf. definitiv sagen, wie sich das verhält?
Erlischt mein Anspruch auf die Pauschale durch eine spätere Anerkennung mit Nachzahlung ?

LG Stefan
muemmel
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Re: Behinderten Pauschalbetrag bei EU Rentennachzahlung

Beitrag von muemmel »

Wenn Sie kein Einkommen haben, kann man davon auch keine Pauschale abziehen. Und wenn Sie 2018 nur einen Monat Rente bezogen haben, liegt die Steuer mit und ohne Pauschale bei null.
Luckystef
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Re: Behinderten Pauschalbetrag bei EU Rentennachzahlung

Beitrag von Luckystef »

Hallo und danke für Ihre Antwort..

Ich habe 2020 das erste mal Rente bekommen und für 2018 sowie 2019 die Gesamtsumme in Form einer Nachzahlung ..
Ab 2020 lief es also monatlich normal weiter.


Diese Nachzahlung beinhaltete die Rente von 2018 und 2019...

Bei der Einkommenssteuererklärung für 2020 musste ich also das normale Einkommen angeben und diese Nachzahlung ein "Einmalzahlung"
Ich konnte also für 2018 bzw. 2019 keine eigene Einkommenssteuererklärung abgeben
Allerdings konnte ich den Behinderten Pauschalbetrag nur nur für 2020 einsetzen.



2018 und 2019 hätte ich doch meiner Meinung nach auch Anspruch drauf gehabt....
Darum geht es mir bei dieser Sache..

Ich finde im Net dafür leider keine Antwort

LG Stefan
muemmel
Beiträge: 4845
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Re: Behinderten Pauschalbetrag bei EU Rentennachzahlung

Beitrag von muemmel »

Ich finde im Net dafür leider keine Antwort Die Antwort habe ich Ihnen schon gegeben - Sie hatten kein Einkommen, folglich konnte man auch keinen Pauschbetrag davon abziehen. Insofern hatten Sie natürlich Anspruch auf die Pauschale, nur war der in diesen Jahren völlig nutzlos.
Luckystef
Beiträge: 3
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Re: Behinderten Pauschalbetrag bei EU Rentennachzahlung

Beitrag von Luckystef »

aber Ich hatte doch Einkommen!

für 2018 und 2019 wurde das nur kumuliert ausgezahlt, aber in 2020
Ich habe auch vom Rententräger Einzelnachweise angefordert und diese wurden
pro Jahr, also von 2018 bis 2023 zugestellt

Nur in dem Jahr 2020, für das ich die Steuererklärung gemacht hatte, wurde die Pauschale (für GDB) anerkannt.

Das ist doch meines Erachtens nicht korrekt.

Da ich Rentenanspruch für die Jahre vor 2020 hatte, müsste doch auch mein GDB dafür geltend gemacht werden können.

LG
muemmel
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Re: Behinderten Pauschalbetrag bei EU Rentennachzahlung

Beitrag von muemmel »

Das ist doch meines Erachtens nicht korrekt. Doch, ist es.
aber Ich hatte doch Einkommen! Nein, hatten Sie nicht. Es gilt das "Zuflussprinzip", und in den Jahren 2018 und 2019 floss halt nichts zu...
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