Erbschaftssteuer - Schenkungen zu Lebzeiten
Erbschaftssteuer - Schenkungen zu Lebzeiten
In der Erbschaftssteuererklärung muss der Erbe ja angeben, ob er Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat. Muss er hier auch eine Schenkung (Grundstücksanteil) angeben, die länger als 10 Jahre zurückliegt und deren Wert unter dem Freibetrag lag?
Re: Erbschaftssteuer - Schenkungen zu Lebzeiten
Hallo,
nein, nur Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre müssen angegeben werden.
Normalerweise sollte das auch in der Anleitung oder im Begleitschreiben stehen.
Stefan
nein, nur Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre müssen angegeben werden.
Normalerweise sollte das auch in der Anleitung oder im Begleitschreiben stehen.
Stefan
Re: Erbschaftssteuer - Schenkungen zu Lebzeiten
Vielen Dank für die Antwort! Es steht lediglich in den "weiteren Informationen", dass Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Todestag mit dem Erwerb von Todes wegen zusammengerechnet werden. Aber in der Anleitung zum Mantelbogen wie zur "Anlage Erwerber" steht eben nicht extra dabei, dass nur Schenkungen aus den letzten 10 Jahren aufgeführt werden müssen. Da diese Einschränkung nicht explizit genannt wird, ging ich davon aus, dass man alle Schenkungen aufführen muss und es dem Finanzamt überlassen muss, welche Schenkungen definitiv nicht mitgerechnet werden. So wie man auch eine Erbschaft anzeigen muss, auch wenn man weit unter dem Freibetrag liegt.
Schenkungen
Zeilen 115 bis 123
Hier sind alle Schenkungen des Erblassers anzugeben einschließlich solcher Zuwendungen, bei denen der Wert der Leistung des Schenkers den Wert der Gegenleistung übersteigt. Hierzu gehören auch solche Zuwendungen, die bisher nicht angezeigt worden sind. Hat der Erblasser Schenkungen an einen der am Erbfall beteiligten Erwerber ausgeführt, sind diese Schenkungen auch in der jeweiligen „Anlage Erwerber“ (dort Zeilen 47 bis 53) anzugeben.
Schenkungen
Zeilen 47 bis 53
Hier sind alle Schenkungen des Erblassers an den Erwerber einschließlich teilunentgeltlicher Zuwendungen, bei denen deren Wert den Wert
einer Gegenleistung übersteigt, anzugeben. Hierzu gehören auch solche Zuwendungen, die bisher nicht angezeigt worden sind.
Schenkungen
Zeilen 115 bis 123
Hier sind alle Schenkungen des Erblassers anzugeben einschließlich solcher Zuwendungen, bei denen der Wert der Leistung des Schenkers den Wert der Gegenleistung übersteigt. Hierzu gehören auch solche Zuwendungen, die bisher nicht angezeigt worden sind. Hat der Erblasser Schenkungen an einen der am Erbfall beteiligten Erwerber ausgeführt, sind diese Schenkungen auch in der jeweiligen „Anlage Erwerber“ (dort Zeilen 47 bis 53) anzugeben.
Schenkungen
Zeilen 47 bis 53
Hier sind alle Schenkungen des Erblassers an den Erwerber einschließlich teilunentgeltlicher Zuwendungen, bei denen deren Wert den Wert
einer Gegenleistung übersteigt, anzugeben. Hierzu gehören auch solche Zuwendungen, die bisher nicht angezeigt worden sind.
Re: Erbschaftssteuer - Schenkungen zu Lebzeiten
Hallo,
ja, es ist richtig das die 10 Jahre nicht überall genannt werden (wahrscheinlich aus Gründen der Lesbarkeit). Aber es ist völlig logisch, dass überhaupt nur solche Fälle interessieren.
Stefan
ja, es ist richtig das die 10 Jahre nicht überall genannt werden (wahrscheinlich aus Gründen der Lesbarkeit). Aber es ist völlig logisch, dass überhaupt nur solche Fälle interessieren.
In Zweifelsfällen kann das sinnvoll sein. Ansonsten ist es aber Quatsch.... und es dem Finanzamt überlassen muss, welche Schenkungen definitiv nicht mitgerechnet werden.
Stefan
Re: Erbschaftssteuer - Schenkungen zu Lebzeiten
Anlage Erwerber, Zeile 48: Haben Sie vom Erblasser zu seinen Lebzeiten Schenkungen oder andere Zuwendungen erhalten, bei denen der Wert der Leistung des Schenkers den Wert der Gegenleistung übersteigt?
Meiner Ansicht nach ist die Formulierung dieser Frage derart, dass das Finanzamt wirklich alle Schenkungen zu Lebzeiten aufgeführt haben möchte. "aus Gründen der Lesbarkeit": Man hätte lediglich schreiben müssen: "Haben Sie vom Erblasser innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Todestag Schenkungen oder andere Zuwendungen erhalten, ..."
Persönlich denke ich auch, dass es Quatsch ist, etwas anzugeben, dass keine Relevanz mehr hat, aber üblicherweise sagt das Finanzamt ja immer, dass die Entscheidung beim Amt liegt, was Relevanz hat und was nicht. Wie gesagt muss man ja auch eine Erbschaft anzeigen, auch wenn man weiß, dass man sehr weit unter dem Freibetrag liegt.
Meiner Ansicht nach ist die Formulierung dieser Frage derart, dass das Finanzamt wirklich alle Schenkungen zu Lebzeiten aufgeführt haben möchte. "aus Gründen der Lesbarkeit": Man hätte lediglich schreiben müssen: "Haben Sie vom Erblasser innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Todestag Schenkungen oder andere Zuwendungen erhalten, ..."
Persönlich denke ich auch, dass es Quatsch ist, etwas anzugeben, dass keine Relevanz mehr hat, aber üblicherweise sagt das Finanzamt ja immer, dass die Entscheidung beim Amt liegt, was Relevanz hat und was nicht. Wie gesagt muss man ja auch eine Erbschaft anzeigen, auch wenn man weiß, dass man sehr weit unter dem Freibetrag liegt.