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Keine Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale im Schätzbescheid?

Verfasst: 18. Feb 2024, 05:25
von SteuerNoob
Hallo Zusammen!

ich habe vor kurzen einen Schätzbescheid für 2021 erhalten. Neben dem saftigen Verspätungszuschlag ist mir aufgefallen, dass abgesehen von den komischen SV-Beiträgen absolut gar keine Werbungskosten berücksichtigt wurden. Ist das normal? Die WK Pauschale steht doch jedem zu! Warum mir nicht?

LG

Re: Keine Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale im Schätzbescheid?

Verfasst: 18. Feb 2024, 08:08
von Severina
Der Werbungskostenpauschbetrag steht Arbeitnehmern zu, nicht jedem Steuerpflichtigen - bist Du Arbeitnehmer?

Re: Keine Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale im Schätzbescheid?

Verfasst: 18. Feb 2024, 14:38
von SteuerNoob
Severina hat geschrieben: 18. Feb 2024, 08:08 Der Werbungskostenpauschbetrag steht Arbeitnehmern zu, nicht jedem Steuerpflichtigen - bist Du Arbeitnehmer?
Ich bin Student und habe Mieteinnahmen. Fällt die Pauschale komplett weg?

Re: Keine Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale im Schätzbescheid?

Verfasst: 18. Feb 2024, 15:58
von taxpert
§9a EStG kennt keine Wk-Pauschale für Einkünfte aus V+V (§21 EStG).

taxpert

Re: Keine Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale im Schätzbescheid?

Verfasst: 18. Feb 2024, 17:45
von SteuerNoob
taxpert hat geschrieben: 18. Feb 2024, 15:58 §9a EStG kennt keine Wk-Pauschale für Einkünfte aus V+V (§21 EStG).

taxpert
Hab ich auch schon gelesen. Und als Student bleibt mir da ebenfalls die Pauschale verwehrt? In der Erstausrüstung darf ich aber trotzdem Semestergebphren etc über Sonderausgaben geltend machen, oder?

Re: Keine Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale im Schätzbescheid?

Verfasst: 18. Feb 2024, 18:46
von muemmel
"Student" ist keine Art der Einkommenserzielung - warum sollte es da eine WK-Pauschale geben? Nachweisliche Studienkosten können als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Re: Keine Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale im Schätzbescheid?

Verfasst: 18. Feb 2024, 20:03
von taxpert
muemmel hat geschrieben: 18. Feb 2024, 18:46 "Student" ist keine Art der Einkommenserzielung
Die Erstausbildung gehört zu den Sonderausgaben, die Zweitausbildung wäre schon der Einkünfteerzielungsabsicht zuzurechnen, aber selbst dann gäbe es keinen Wk-Pauschbetrag aus dem sich negative Einkünfte ergeben würde.

taxpert