Guten Tag,
gerne möchte ich mich über das Thema der Spekulationssteuer im Rahmen einer Ratenzahlung mit Forderungsabtretung erkundigen. Ich hab versucht dies folgend als Fallbeispiel zu beschreiben:
Verkäufer G verkauft ein von ihm nicht selbst genutztes Mehrfamilienhaus an Käufer E. Es wird eine Ratenzahlung mit folgendem Zahlungsplan vereinbart:
1) Erste Rate 350.000 €
2) Monatliche Ratenzahlungen von 1.500 € (18.000 €/a) über 5 Jahre (kumuliert 90.000 €)
3) Rest/Schlussrate von 110.000 €
Verkaufspreis kumuliert 550.000 €
Der Verkauf unterliegt der Spekulationssteuer, da der Erwerb innerhalb der 10 Jahresfrist liegt respektive bedingt durch eine Betriebsaufgabe von Verkäufer G eine Übergabe von gewerblich in privaten Besitz der Immobilie erfolgte. Diese Betriebsentnahme wurde bereits in der Vergangenheit versteuert.
Der Restbuchwert aus der Betriebsaufgabe zur Immobile, folgend der Anschaffungswert als Minderung für die Gewinnermittlung zur Spekulationsteuer liegt bei 200.000 €.
Verkäufer G hat eine Verbindlichkeit über 230.000 € durch ein privates, zinsfreies Darlehen an Gläubiger Y.
Verkäufer G vereinbart im Rahmen des Verkaufs eine Forderungsabtretung für die monatliche Ratenzahlung [2)] und die Schlussrate [3)] an Gläubiger Y um das private Darlehen zu tilgen.
Die erste Rate [1)] in Höhe von 350.000 € abzgl. des Restbuchwertes von 200.000 € ergibt eine Summe von 150.000 € als Grundlage für Bemessung der Spekulationssteuer mit dem persönlichen Steuersatz von Verkäufer G. im Verkaufsjahr.
Frage 1) Wie erfolgt die Versteuerung bezogen auf die Spekulationssteuer für die monatliche Ratenzahlung [2)] und die Schlussrate [3)] an Gläubiger Y in den Folgejahren, da die Zahlung ab [2)] und [3)] – gemäß der Forderungsabtretung, durch den Käufer E direkt an Gläubiger Y erfolgen soll?
Frage 2) Bezogen auf die Zuflüsse unter [2)] und [3)], aus Sicht von Gläubiger Y, sind diese steuerfrei, da es sich nicht um Einkommen oder Einkünfte aus Zinsen (da zinsfreies Darlehen) bei Gläubiger Y handelt?
Über Einschätzungen dazu würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße.
Spekulationssteuer bei Ratenzahlung mit Forderungsabtretung
Re: Spekulationssteuer bei Ratenzahlung mit Forderungsabtretung
Genau so, als ob E zunächst an G und dieser dann an Y gezahlt hätte. Die unmittelbare Zahlung von E an Y kürzt nur den Zahlungsweg ab.Frage 1) Wie erfolgt die Versteuerung bezogen auf die Spekulationssteuer für die monatliche Ratenzahlung [2)] und die Schlussrate [3)] an Gläubiger Y in den Folgejahren, da die Zahlung ab [2)] und [3)] – gemäß der Forderungsabtretung, durch den Käufer E direkt an Gläubiger Y erfolgen soll?
Wenn Zinslosigkeit vereinbart ist, dann ist (einkommensteuerlich) Zinslosigkeit vereinbart. Die ersparten Zinsen stellen i.d.R. eine Schenkung von Y an G dar, für die Schenkungsteuer anfallen könnte.Frage 2) Bezogen auf die Zuflüsse unter [2)] und [3)], aus Sicht von Gläubiger Y, sind diese steuerfrei, da es sich nicht um Einkommen oder Einkünfte aus Zinsen (da zinsfreies Darlehen) bei Gläubiger Y handelt?
Re: Spekulationssteuer bei Ratenzahlung mit Forderungsabtretung
Super, vielen Dank für die Antworten.