Ist dies Liebhaberei?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Handa
Beiträge: 17
Registriert: 25. Jun 2023, 19:11

Ist dies Liebhaberei?

Beitrag von Handa »

Hi,

mich beschäftigt gerade eine spannende Frage, zu der ich bisher noch keine Antwort gefunden habe.

Ich habe im Rahmen meines Nebengewerbes steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen im Rahmen der Übungsleiterpauschale. Mein Ziel ist es die Übungsleiterpauschale von 3k/Jahr vollständig zu nutzen und alle Ausgaben nur mit dem steuerpflichtigen Einkommen zu zahlen, wie z.B. Fortbidlungen, neue Lizenzen, Lehrgänge, Sportschuhe, usw...

Wenn ich jetzt die nächsten 3-4 Jahre z.B. aufgrund den ganzen Ausgaben nur auf 50€ steuerpflichtige Einnahmen komme oder hier minus mache, aber dann auf z.B. 2800€ steuerfreie Einnahmen: Ist dies auch Liebhaberei, bzw. kann dies das Finanzamt als negativ betrachten oder kann ich dies so machen?
Tom998
Beiträge: 569
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Ist dies Liebhaberei?

Beitrag von Tom998 »

Ich habe im Rahmen meines Nebengewerbes steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen im Rahmen der Übungsleiterpauschale.
Das bedeutet konkret was? § 3 Nr. 26 haben Sie gelesen, insbesondere:
Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;
Handa
Beiträge: 17
Registriert: 25. Jun 2023, 19:11

Re: Ist dies Liebhaberei?

Beitrag von Handa »

Hi Tom,

danke für deine Antwort.

Zum Paragraph:
Dies habe ich bereits gelesen. Ich verstehe es so, dass ich die Übungsleiterpauschale nur für Ausgaben nutzen darf, wenn diese die Freigrenze von 3000€ übersteigern und dann nur der Betrag minus die 3000€.

Ein Beispiel:
Einnahmen über Übungsleiterpauchale 2024: 3900€
zu versteuerndes Einkommen was ich auch für Ausgaben nutzen kann: 900€.

Liege ich hierbei richtig?

Zu deiner ersten Frage:
Ich habe 2 Einkommensströme:
1. Übungsleiterpauschale
2. Steuerpflichtiges Einkommen (läuft dann über andere Auftraggeber, die nicht in die Übungsleiterpauschale fallen)

Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ich verdiene dieses Jahr 2900€ über die Übungsleiterpauschale und 2300€ steuerpflichtige Einnahmen. Die 2300€ muss ich versteuern. Nun aber melde ich mich für eine Weiterbildung an, die für die Zukunft meines Nebengewerbes sehr wichtig ist, kaufe Equipment (neue Sportsachen, Musik, etc..), muss die Mitgliedschaft zahlen um die bereits erworbene Lizenz behalten zu könen und bilde mich noch in meinen bisher erworbenen Lizenzen weiter. Nehmen wir an dort fallen dann Kosten in Höhe von 2400€ an.

Das Ergebnis wäre:
1. 2900€ steuerfreie Einnahmen (Übungsleiterpauschale)
2. -100€ steuerpflichtige Einnahmen

Ich darf hierbei ja die steuerfreien Einnahmen nicht für die Ausgaben nutzen. Dann würde ich einen Verlust in Höhe von -100€ und steuerfreie Einnahmen in Höhe von 2900€ in die Steuererklärung übernehmen.

Kann dies für das Finanzamt ein Grund sein, dies als Liebhaberei anzusehen oder gibt es bei dieser Konstelation Punkte, die für mich Nachteile bringen?
Tom998
Beiträge: 569
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Ist dies Liebhaberei?

Beitrag von Tom998 »

Das Problem dürfte vielmehr darin bestehen, dass FA davon zu überzeugen, dass die Kosten in keinerlei Zusammenhang mit den steuerfreien Einnahmen stehen.
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