Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer bei Lieferung von Amazon Luxemburg

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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toby7
Beiträge: 3
Registriert: 12. Feb 2024, 16:07

Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer bei Lieferung von Amazon Luxemburg

Beitrag von toby7 »

Hallo,

mein erstes Posting in diesem Forum und gleich etwas (in meinen Augen) Kompliziertes... ;-)

ich bin umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer mit Sitz in Deutschland und verfüge über eine eigene Umsatzsteuer-ID. Ich habe bei "Amazon Business" Waren bestellt und eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten. Als Verkäufer tritt Amazon mit Sitz in Luxemburg auf und gibt eine deutsche USt-ID an. Ebenso befindet sich meine eigene USt-ID auf der Rechnung.

Für mich ergibt das irgendwie keinen Sinn. Ausschlaggebend ist doch immer der Firmensitz des Verkäufers, oder? Sonst wäre ja gar nicht nachvollziehbar, wie ein ausgewiesener USt-Satz zustande kommt (die Herkunft der Ware ist nicht aufgeführt).

Hätte dann Amazon Luxemburg nicht seine luxemburgischen USt-ID angeben müssen und hätte es sich dann nicht um eine innergemeinschaftliche Lieferung (ohne USt) gehandelt?

Ich habe bei Amazon nachgefragt, aber die Antwort war sehr unbefriedigend. Ich zitiere mal:
„Rechnung durch Amazon“ (1-Kreditor Modell) ist ein Programm, mit dem Sie Waren von einem einzigen Lieferanten, Amazon Business EU Sarl (ABEU), kaufen und als Inlandslieferung im Lieferland erhalten können.
(...)
ABEU ist ein in Luxemburg ansässiges Unternehmen mit Umsatzsteuerregistrierungen in allen EU-Mitgliedstaaten, das die Waren von Amazon „Retail“ oder von einem ursprünglichen externen Verkäufer kauft und diese Waren dann an Sie verkauft. Dieser letzte Verkauf an Sie gilt als Inlandslieferung im Lieferland.

Unsere Rechnungen an Sie spiegeln also die entsprechende inländische Umsatzsteuer am Lieferort wider.

Zum Zeitpunkt der Bestellaufgabe sind der Preis exklusive USt und die anwendbare Umsatzsteuer Schätzwerte. Wir berechnen den endgültigen Preis und den Umsatzsteuersatz, wenn wir Ihre Bestellung versenden. Sie sehen den Endpreis, einschließlich der geltenden Umsatzsteuer (die auch Null betragen kann), in Ihrer Lieferbestätigung und auf Ihrer Rechnung.
Würde es sich um eine "Inlandslieferung im Lieferland" handeln, dann müsste doch der Lieferant auch im Inland ansässig sein?

Kann ich diese Rechnungen "normal" verbuchen und die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer ruhigen Gewissens geltend machen? Oder sollte ich lieber daraus lernen (Rechnungen vor Ablauf der Rückgabefrist zu kontrollieren und ggf. zu handeln) und das Ganze lieber als Privatentnahme verbuchen? Vielleicht denke ich da auch zu kompliziert...

Über Tipps und Erklärungen (am liebsten mit Verweis auf den passenden Paragraphen im UStG.) freue ich mich.

Vielen Dank
Tobias
toby7
Beiträge: 3
Registriert: 12. Feb 2024, 16:07

Re: Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer bei Lieferung von Amazon Luxemburg

Beitrag von toby7 »

Kann mir keiner weiterhelfen?

Sollte der Sachverhalt unklar sein, sagt mir das bitte und ich versuche, es anders zu erklären.
Tom998
Beiträge: 568
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer bei Lieferung von Amazon Luxemburg

Beitrag von Tom998 »

Für die Umsatzsteuer ist die tatsächliche Warenbewegung relevant, nicht der rechtliche Sitz des Verkäufers.
Vielleicht befand sich der Gegenstand schon im Inland.
Da Sie eine ordnungsgemäße Rechnung des leistenden Unternehmers sowie eine weitere Bestätigung haben, da es sich um deutsche USt handelt, sehe ich für den Vorsteuerabzug kein Problem.
toby7
Beiträge: 3
Registriert: 12. Feb 2024, 16:07

Re: Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer bei Lieferung von Amazon Luxemburg

Beitrag von toby7 »

Hi Tom998,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ich habe ja auch etwas recherchiert und bin quasi auf ähnliche Positionen gestoßen. Allerdings immer mit dem Hinweis versehen, dass man im Zweifelsfall beweisen müsste, wo die Ware sich befand (also in welchem Lager, Inland, EU, Nicht-EU).

Das werde ich nun bei Amazon nachfragen und lasse es damit bewenden. Wenn die mir das bestätigen, nehme ich den Vorsteuerabzug in Anspruch. Aus meiner Sicht habe ich dann genügend Anstrengungen unternommen, um die steuerlichen Verhältnisse zu prüfen.

Danke Ihnen für die Antwort. :-)
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