Erbschaftssteuer Vormund - finanzielle Absicherung der Kinder

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
Antworten
fridofrido
Beiträge: 1
Registriert: 10. Feb 2024, 13:27

Erbschaftssteuer Vormund - finanzielle Absicherung der Kinder

Beitrag von fridofrido »

Hallo zusammen,

bei der Erstellung von Vorsorgeunterlagen bin ich auf folgende Frage gestoßen.
Eltern wird geraten für den Todesfall beider Elternteile eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen und einen Vormund zu benennen.
Nun möchte man evtl. nicht nur die Kinder finanziell abgesichert wissen, die erst mit Volljährigkeit über das geerbte Vermögen verfügen können, sondern man möchte evtl. auch den Vormund finanziell unterstützen, sodass er sich gut um die Kinder kümmern kann.

Sieht man als Erblasser für den Vormund ein Vermächtnis vor, so wird er erbschaftssteuerpflichtig.
Sehe ich es richtig, dass hier nur die üblichen Freigrenzen greifen oder gibt es für den Fall, dass das Vermächtnis als eine Art "Aufwandsentschädigung für die Kosten der Lebensunterhaltung der Kinder" zu verwenden ist, weitere Freigrenzen?

Die meisten potentiellen Vormünder (Geschwister, Freunde der Familie) werden zur Steuerklasse II oder III gehören, d.h. nur einen Freibetrag von 20.000€ haben.
Ein oder mehrere Kinder plötzlich mitversorgen zu müssen, stellt ja eine größere finanzielle Belastung für den Vormund dar. Klar, Kindergeld und Vollwaisenrente sollen diese Belastung auffangen.
Nichtsdestotrotz, kann man als Erblasser dem zukünftigen Vormund, bei dieser niedrigen Freigrenze, per Vermächtnis finanziell kaum unter die Arme greifen ohne dass gleichzeitig dieser eine hohe Erbschaftssteuer zu zahlen hat.

Sehe ich das richtig?

Danke!
taxpert
Beiträge: 804
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Erbschaftssteuer Vormund - finanzielle Absicherung der Kinder

Beitrag von taxpert »

Mehrere Denkfehler deinerseits!
fridofrido hat geschrieben: 10. Feb 2024, 14:54 Ein oder mehrere Kinder plötzlich mitversorgen zu müssen
Zunächst einmal ist ein Vormund "nur" der rechtliche Vertreter der Kinder! Der Unterhalt der Kinder wird aus dem ererbten Vermögen bestritten, auf das der Vormund für eben diese Zwecke Zugriff hat.

Ein Vermächtnis kommt NICHT den Kindern als Erben zu Gute, sondern ausschließlich dem Vermächtnisnehmer. Was der damit anstellt, ist allein seine Sache!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten