Verpflegungsmehraufwand im EU-Ausland

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Gutschreiber
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Verpflegungsmehraufwand im EU-Ausland

Beitrag von Gutschreiber »

Ich bin seit vielen Jahren als freiberuflicher Texter selbstständig tätig (KEIN Kleinunternehmer). Doch in Zeiten von KI muss ich mir optional weitere Geschäftsfelder erschließen. Nun war ich für dieses künftige zusätzliche Standbein mehrere Wochen für ein neues und eigenes privates (Web-)Geschäftsprojekt im EU-Ausland unterwegs und werde dies wohl auch zukünftig sein. Natürlich ist ein gewisser Teil dieser Reisen auch privater Natur, man ist ja nicht ununterbrochen geschäftlich „im Einsatz“ auf solchen Touren. Für die gesamten Reiseausgaben habe ich deshalb ein Verhältnis von 50/50 privat/geschäftlich geschätzt. Nun möchte ich steuerlich nicht tricksen, aber auch keine Optionen „verschenken“. Deshalb meine Fragen: Was ist diesbezüglich mit den steuerlichen Angaben/Absetzen des Verpflegungsmehraufwandes in Verbindung mit den jeweils geltenden Sätzen für jedes Land? Gilt dabei das Reverse-Charge-Verfahren (wegen EU)? Welcher Umsatzsteuersatz würde für diesen Posten in Deutschland gelten – (0, 7%,19%)? Gibt es noch weitere Hinweise für die steuerliche Handhabung in meinem Fall? Vielen Dank!
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