Schenkungssteuer/Spekulationssteuer
Schenkungssteuer/Spekulationssteuer
Spekulationssteuer bei Erbengemeinschaft?
Kurz geschildert: Ich habe eine 50% Erbengemeinschaft mit meinem Bruder über Grundstück und Haus.Jetzt ist mein Bruder überraschend gestorben, hat aber vor seinem Tod mündlich bestimmt, dass ich den anderen 50% Anteil bekommen soll.Für eine notarielle Beurkundung war es zu spät. Jetzt möchte mein Neffe das "Vermächtnis" erfüllen, das geht aber scheinbar nur durch eine Schenkung des einzigen Erben an mich.
Ich möchte gern das Haus und Grunstück verkaufen, bin ja zur Hälfte schon Eigentümer. Wie ist diesem Fall die steuerrechtliche Situation?
Freue mich auf jede Antwort
Kurz geschildert: Ich habe eine 50% Erbengemeinschaft mit meinem Bruder über Grundstück und Haus.Jetzt ist mein Bruder überraschend gestorben, hat aber vor seinem Tod mündlich bestimmt, dass ich den anderen 50% Anteil bekommen soll.Für eine notarielle Beurkundung war es zu spät. Jetzt möchte mein Neffe das "Vermächtnis" erfüllen, das geht aber scheinbar nur durch eine Schenkung des einzigen Erben an mich.
Ich möchte gern das Haus und Grunstück verkaufen, bin ja zur Hälfte schon Eigentümer. Wie ist diesem Fall die steuerrechtliche Situation?
Freue mich auf jede Antwort
Re: Schenkungssteuer/Spekulationssteuer
Hallo,
dein Neffe hat die Erbschaft aber grundsätzlich angenommen, richtig? (vermutlich ist da ja auch noch mehr als das besagte Haus)
Und man kann ein Erbe nicht beliebig aufteilen um Steuern zu sparen, wenn dann muss das der Erblasser machen ("ich vererbe an meine 26 Verwandten a b c ... z jeweils 20.000 Euro", das wäre dann steuerfrei).
Später kann er dir seinen Anteil ja schenken, alternativ auch leihen oder in Raten schenken (das wäre steuerlich wahrscheinlich vorteilhaft, Freibetrag ist 20.000, alle 10 Jahre).
Bist du selber verheiratet, und/oder hast Kinder?
Dann könnte man über eine aufgeteilte Schenkung nachdenken, die Freibeträge würden sich dann vervielfachen.
Stefan
dein Neffe hat die Erbschaft aber grundsätzlich angenommen, richtig? (vermutlich ist da ja auch noch mehr als das besagte Haus)
Ja. Ein mündliches Testament bzw. Vermächtnis hat keine Rechtsakraft.das geht aber scheinbar nur durch eine Schenkung des einzigen Erben an mich.
Und man kann ein Erbe nicht beliebig aufteilen um Steuern zu sparen, wenn dann muss das der Erblasser machen ("ich vererbe an meine 26 Verwandten a b c ... z jeweils 20.000 Euro", das wäre dann steuerfrei).
Warum dann so kompliziert? Verkauft das Haus doch als Gemeinschaft (er gibt dir eine Vollmacht, und zum Notartermin müsst ihr dann halt beide erscheinen).Ich möchte gern das Haus und Grunstück verkaufen, bin ja zur Hälfte schon Eigentümer.
Später kann er dir seinen Anteil ja schenken, alternativ auch leihen oder in Raten schenken (das wäre steuerlich wahrscheinlich vorteilhaft, Freibetrag ist 20.000, alle 10 Jahre).
Bist du selber verheiratet, und/oder hast Kinder?
Dann könnte man über eine aufgeteilte Schenkung nachdenken, die Freibeträge würden sich dann vervielfachen.
Stefan
Re: Schenkungssteuer/Spekulationssteuer
Danke für deine Antwort.
Allerdings kommt Punkt 3, Vollmacht und zusammen verkaufen nicht in Frage da mein Bruder und ich das möglichst schnell klären wollen.
Damit nochmal die Frage: Ich bin zur Hälfte Eigentümer von Haus und Grunstück. Kann ich nach einer Schenkung der anderen 50% verkaufen ohne Gefahr zu laufen, dass die
Spekulationssteuer fällig wird?
Allerdings kommt Punkt 3, Vollmacht und zusammen verkaufen nicht in Frage da mein Bruder und ich das möglichst schnell klären wollen.
Damit nochmal die Frage: Ich bin zur Hälfte Eigentümer von Haus und Grunstück. Kann ich nach einer Schenkung der anderen 50% verkaufen ohne Gefahr zu laufen, dass die
Spekulationssteuer fällig wird?
Re: Schenkungssteuer/Spekulationssteuer
Hallo,
achso, es ging dir ja insbesondere um die Spekulationssteuer.
Das ist einfach, denn die Frist beginnt sowohl bei Erbschaft als auch bei Schenkung nicht von vorn. Entscheidend ist daher, wann der Verstorbene gekauft hat, war das vor mehr als 10 Jahren dann ist es Spekulationssteuerfrei.
Schenkungsteuer fällt aber sehr wohl an.
Und später beim Verkauf Grunderwerbsteuer.
Stefan
achso, es ging dir ja insbesondere um die Spekulationssteuer.
Das ist einfach, denn die Frist beginnt sowohl bei Erbschaft als auch bei Schenkung nicht von vorn. Entscheidend ist daher, wann der Verstorbene gekauft hat, war das vor mehr als 10 Jahren dann ist es Spekulationssteuerfrei.
Schenkungsteuer fällt aber sehr wohl an.
Und später beim Verkauf Grunderwerbsteuer.
Bei einer Schenkung der halben Immobilie hättet ihr aber doch sogar einen weiteren Schritt dazwischen?!Allerdings kommt Punkt 3, Vollmacht und zusammen verkaufen nicht in Frage da mein Bruder und ich das möglichst schnell klären wollen.
Stefan
Re: Schenkungssteuer/Spekulationssteuer
Danke. Da ich mich mit dem Thema nicht aus kenne und nichts versäumen will, versuche ich nochmal die wichtigen Punkte zu konkretisieren.
Grundstück und Haus, 1999 von den Eltern geerbt somit Erbengemeinschaft zu je 50% mit meinem Bruder.
Nach dem Tod meines Bruders ist ein Sohn Alleinerbe, will mir seine 50% am Haus als Schenkung zukommen lassen. Das war der Wille meines Bruders, aber leider nicht nicht mehr notariell zu Beurkunden.
Die ehemalige Elternwohnung dient mir als Ferienwohnung, die andere Wohnung ist vermietet.
Da ich nicht da einziehen will, ist der Plan, nach der Schenkung zu verkaufen.
Dann taucht jetzt für mich die Frage auf, ob ich Haus nach der Schenkung ohne weitere Forderungen und Fristen des Finanzamtes (Spekulationssteuer)verkaufen kann.
Grundstück und Haus, 1999 von den Eltern geerbt somit Erbengemeinschaft zu je 50% mit meinem Bruder.
Nach dem Tod meines Bruders ist ein Sohn Alleinerbe, will mir seine 50% am Haus als Schenkung zukommen lassen. Das war der Wille meines Bruders, aber leider nicht nicht mehr notariell zu Beurkunden.
Die ehemalige Elternwohnung dient mir als Ferienwohnung, die andere Wohnung ist vermietet.
Da ich nicht da einziehen will, ist der Plan, nach der Schenkung zu verkaufen.
Dann taucht jetzt für mich die Frage auf, ob ich Haus nach der Schenkung ohne weitere Forderungen und Fristen des Finanzamtes (Spekulationssteuer)verkaufen kann.
Re: Schenkungssteuer/Spekulationssteuer
Hallo,
Aber nochmal, warum betrachtest du nur die Spekulationssteuer? Es gibt wie gesagt auch noch Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer, und jeweils eins von beiden wirst du bezahlen müssen (sprich: 2x Steuern). Und bei der Schenkungsteuer gibt es durchaus Gestaltungsspielraum, hatte ich ja schon angesprochen.
Anmerkung: Man liest immer mal, dass die Steuer dann von der anderen Seite zu zahlen ist, und damit hätte man nichts damit zu tun. Das ist aber eine Milchmädchenrechnung, denn natürlich relativiert sich dadurch der Wert bzw. Gegenwert.
Stefan
Bei der Konstellation: Eindeutig ja, die 10 Jahre sind vorbei.... ob ich Haus nach der Schenkung ohne weitere Forderungen und Fristen des Finanzamtes (Spekulationssteuer)verkaufen kann.
Aber nochmal, warum betrachtest du nur die Spekulationssteuer? Es gibt wie gesagt auch noch Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer, und jeweils eins von beiden wirst du bezahlen müssen (sprich: 2x Steuern). Und bei der Schenkungsteuer gibt es durchaus Gestaltungsspielraum, hatte ich ja schon angesprochen.
Anmerkung: Man liest immer mal, dass die Steuer dann von der anderen Seite zu zahlen ist, und damit hätte man nichts damit zu tun. Das ist aber eine Milchmädchenrechnung, denn natürlich relativiert sich dadurch der Wert bzw. Gegenwert.
Stefan