Freiberufler und Kleinunternehmer Umsatzsteuerpflicht

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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WiesoWeshalbWarum
Beiträge: 8
Registriert: 12. Okt 2014, 19:45

Freiberufler und Kleinunternehmer Umsatzsteuerpflicht

Beitrag von WiesoWeshalbWarum »

Hallo liebe Community,

ich bin seit vielen Jahren Freiberufler im künstlerischen Bereich, mache meine Umsatzsteuervoranmeldung Quartalweise. Dieses Jahr wird mein Umsatz in diesem Bereich geschätzt um die 15.000 € liegen (Umsätze waren vor C. einst besser).
Nun habe ich zusätzlich zur freiberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet und verkaufe online Deko Artikel für den Garten. Für dieses Gewerb habe ich eine seperate Steuernummer vom Finanzamt erhalten, ich schätze meinen Umsatz für dieses Jahr auf ca. 6000 €
Alle Einnahmen der beiden Tätigkeiten gehen auf separate Konten und sind auch klar voneinander abgrenzbar.

Meine Frage ist nun, da ich Umsatzsteuerpflichtig bin bei meiner freiberuflichen Tätigkeit, bin ich es auch automatisch bei der gewerbichen Tätigkeit?

Vielen Dank für eure Antworten!
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Freiberufler und Kleinunternehmer Umsatzsteuerpflicht

Beitrag von Severina »

Ja, bist Du. Umsatzsteuerlicher Unternehmer ist man immer mit allem, was man macht, da wird nicht zwischen Einkunftsarten unterschieden - lies § 2 Absatz 1 UStG.
WiesoWeshalbWarum
Beiträge: 8
Registriert: 12. Okt 2014, 19:45

Re: Freiberufler und Kleinunternehmer Umsatzsteuerpflicht

Beitrag von WiesoWeshalbWarum »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss ich dann für beide Tätigkeiten zusammen abgeben? Das ist doch ein riesen kuddel muddel. :roll:
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Freiberufler und Kleinunternehmer Umsatzsteuerpflicht

Beitrag von Severina »

Ja, musst Du. Das ist auch kein Kuddelmuddel wenn man sich entsprechend organisiert: -wenn Du eine Buchführungssoftware benutzt, lässt Du entweder die USt-VA einzeln laufen und addierst die Zshlen manuell oder - wenn die Software das kann - Du lässt eine konsolidierte VA laufen. Wenn Du es von Hand machst, machst Du es getrennt für die beiden Betriebe und rechnest dann zusammen.
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