Hallo,
ich habe noch eine Frage:
Das Finanzamt hat die durch mich nachgewiesenen Kosten im Zuge meines beruflich bedingten Umzuges für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Gardinen, Bett u.s.w.) mit der Umzugskostenpauschale (886,00 Euro) verrechnet.
Ich bin der Auffassung, dass die Umzugskostenpauschale für Umzugskosten, die nicht nachgewiesen werden können, gezahlt wird. Somit müssten doch die tatsächlich nachgewiesenen Umzugskosten mit der Umzugskostenpauschale addiert werden, oder sehe ich das falsch?
Verrechnung tatsächliche Kosten mit Umzugskostenpauschale
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