Nachträglich Werbungskosten Studiengebühren

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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PP128
Beiträge: 1
Registriert: 31. Jan 2024, 10:31

Nachträglich Werbungskosten Studiengebühren

Beitrag von PP128 »

Hallo,
ich habe aktuell ein Rätsel, das ich selbst nicht lösen kann.

Nach meiner Berufsausbildung habe ich von 2019 bis 2022 studiert und habe in dieser Zeit nur einen Midi-Job gehabt
und keine Steuererklärung (demnach auch keinen Verlustvortrag) gemacht.

Jetzt habe ich begonnen die Einkommenssteuererklärung für 2023 vorzubereiten. Letztes Jahr
bin ich einer regulären Vollzeittätigkeit nachgegangen.

Ich habe gelesen, dass Studiengebühren auch nach 4 Jahren noch steuerlich abgesetzt werden können.
Dummerweise habe ich, wie bereits geschrieben, keinen Verlustvortrag erstellt.

Unter Werbungskosten-Weiterbildung kann ich die Gebühren meines Zweitstudiums nicht eintragen, da das Studium bereits 2022
abgeschlossen war.

Kennt jemand eine Möglichkeit, wie ich die Gebühren doch noch steuerlich geltend machen kann.
Laut einschlägigen Websites scheint es irgendwie zu funktionieren, aber ich habe bisher keine Anleitung gefunden, was
ich tun soll.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Nachträglich Werbungskosten Studiengebühren

Beitrag von Severina »

Du könntest theoretisch auch jetzt noch Anträge auf Festellung von Verlustvorträgen stellen, das geht 7 Jahre rückwirkend - dafür müssten (stark verkürzte Darstellung) die Kosten des Studiums aber jeweils höher gewesen sein als die Einkünfte aus dem Midijob. Wenn das nicht der Fall war, gibt es keine Möglichkeit.
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Nachträglich Werbungskosten Studiengebühren

Beitrag von Severina »

PS: von nachträglichen WK spricht man, wenn man noch Kosten hat, nachdem die vordem zugehörigen Einkünfte schon weggefallen sind - z.B. Steuerberatungskosten für Mieteinkünfte, die im Jahr 2 bezahlt werden, nachdem das vermietete Objekt im Jahr 1 verkauft wurde - das ist slso was anderes.
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