(DE <-> CH) Grenzgänger oder Wochenaufenthalter? Wie die Tage nachweisen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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LassMichRaten
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Registriert: 31. Jan 2024, 09:46

(DE <-> CH) Grenzgänger oder Wochenaufenthalter? Wie die Tage nachweisen?

Beitrag von LassMichRaten »

Hallo zusammen,

nachdem wir letztes Jahr in die Schweiz ausgewandert sind, sind wir nun wieder zurück in Mecklenburg Vorpommern (Familie, Freunde, Job der Frau, Hauskauf...).

Meine Frau und meine Kinder sind jetzt auch wieder in DE gemeldet. Sie beginnt zeitnah Ihren Job.


Ich behalte aber meinen Job in der Schweiz und bin auch erstmal in der Schweiz weiterhin gemeldet.

Ich arbeite wochenweise (1 Woche vor Ort in der Schweiz (Montag-Freitag) <-> 1 Woche in DE im Home-Office) für eine schweizer Firma.


Die zentrale Fragen sind:

1. Kann ich hier in der Schweiz gemeldet bleiben? Oder muss ich mich auch in Deutschland wohnhaft melden und dann als Grenzgänger (internationaler Wochenaufenthalter?) agieren?


2. Bleibe ich in der Schweiz gemeldet, bleibt die Quellensteuer ja bestehen.
Sollte ich mich in Deutschland anmelden und als Wochenaufenthalter / Grenzgänger arbeiten, wie verhält es sich mit der Besteuerung? Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen.
Oder bin ich gar steuerlich in DE befreit werden? --> Ich habe von der "183-Tage-Regelung" gelesen. Würde diese greifen? Wie muss ich die Tage ordentlich nachweisen? Wie zählen hier An- und Abreisetage?


Vielen herzlichen Dank und beste Grüsse
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