AfA Eigentumswohnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Tim6080
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AfA Eigentumswohnung

Beitrag von Tim6080 »

Hallo zusammen,

Ich habe eine Eigentumswohnung, die zu 50% mir gehört und zu 50% meiner Freundin. Ich bereite zur Zeit meine Steuererklärung für 2022 vor und befinde mich gerade in der Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Um die steuererklärung für 2022 auszufüllen, orientiere ich mich an meiner Steuererklärung von 2021 und 2020. Diese Steuererklärungen hat mein damaliger Steuerberater angefertigt.

Unter den Werbungskosten hat er für die Absetzung für Abnutzung für Gebäude linear 2% angekreuzt. In Zeile 30 hat er 2.497 Euro für das Jahr 2021 eingetragen. Für das Jahr 2020 hat er 2.484 Euro eingetragen.

Mich würde interessieren, wie er auf diese Werte gekommen ist. Ich könnte nun meinen damaligen Steuerberater fragen, würde es aber lieber auf diesem Wege probieren.

-Der Notarvertrag ist vom 16.01.2018.

-die Finanzierungssumme für die Immobilie ist 150.000 €. Der kaufpreis war 145.000 €

-Miteigentumsanteil 1526,85/10000

-Größe: 98 qm2.

-Mietbeginn: 01.05.2019

-Kaltmiete: 690,- Euro
-Nebenkosten: 279,- Euro


Könnt ihr mir sagen wie man auf die Werte in Zeile 30 kommt bzw. könnt ihr mir sagen wie ich den Wert für 2022 errechnen kann, so dass er für die Steuererklärung in Ordnung ist?

Herzlichen Dank und viele Grüße! :)
Tom998
Beiträge: 570
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Re: AfA Eigentumswohnung

Beitrag von Tom998 »

Ich habe eine Eigentumswohnung, die zu 50% mir gehört und zu 50% meiner Freundin.
Dann ist in aller Regel eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abzugeben. Wegen der AfA kann man nett beim FA nachfragen, ob man die Angaben mitteilen könnte.
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: AfA Eigentumswohnung

Beitrag von Severina »

In Deine ESt-Erklärung gehört da nur der sich aus der für beide Eigentümer gemeinsam abzugebenden Feststellungserklärung ergebende Wert.

Anschaffungskosten (Kaufpreis, Notar, Makler, Grunderwerbsteuer...), soweit diese nicht auf das Grundstück entfallen x 2 %. Im Anschaffungsjahr zeitanteilig, monatsgenau. Wenn es keine nachträglichen AK gibt, ändert sich da nix mehr.

In der einheitlichen und gesonderten Feststellung können ggf. nur von einem Eigentümer getragene Kosten als Sonderwerbungskosten erklärt werden.
Tim6080
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Re: AfA Eigentumswohnung

Beitrag von Tim6080 »

Severina hat geschrieben: 28. Jan 2024, 12:23 In Deine ESt-Erklärung gehört da nur der sich aus der für beide Eigentümer gemeinsam abzugebenden Feststellungserklärung ergebende Wert.

Anschaffungskosten (Kaufpreis, Notar, Makler, Grunderwerbsteuer...), soweit diese nicht auf das Grundstück entfallen x 2 %. Im Anschaffungsjahr zeitanteilig, monatsgenau. Wenn es keine nachträglichen AK gibt, ändert sich da nix mehr.

In der einheitlichen und gesonderten Feststellung können ggf. nur von einem Eigentümer getragene Kosten als Sonderwerbungskosten erklärt werden.
Hallo Severina,

zunächst vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mal versucht den Betrag von 2.484,- € zu ermitteln. Wenn ich aber nur den Kaufpreis von 145.000,- € X 2% nehme, komme ich schon auf 2.900,- €. In dieser Rechnung habe ich noch nicht Notar, Grunderwerbssteuer. usw. einbezogen.

Kannst du mir sagen, was ich falsch gerechnet habe?

Beste Grüße
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: AfA Eigentumswohnung

Beitrag von Severina »

Tatsächlich habe ich Dir das schon gesagt: bei einer ETW entfällt ein Teil der Anschaffungskosten auf den Grundstücksanteil, den ihr miterworben habt, und der ist nicht abschreibbar, denn Grund und Boden nutzt sich nun mal nicht ab.

Da Du das schon überlesen hast - den doppelten Hinweis auf die Erfordernus einer Feststellungserklärung hast Du aber schon mitgekriegt?
Tim6080
Beiträge: 3
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Re: AfA Eigentumswohnung

Beitrag von Tim6080 »

Severina hat geschrieben: 28. Jan 2024, 16:13 Tatsächlich habe ich Dir das schon gesagt: bei einer ETW entfällt ein Teil der Anschaffungskosten auf den Grundstücksanteil, den ihr miterworben habt, und der ist nicht abschreibbar, denn Grund und Boden nutzt sich nun mal nicht ab.

Da Du das schon überlesen hast - den doppelten Hinweis auf die Erfordernus einer Feststellungserklärung hast Du aber schon mitgekriegt?

Kannst du mir sagen, wie man den Grundstücksanteil aus den Anschaffungskosten herausrechnet?

Ich habe die genannten Werte aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung und und halte sie für erforderlich.
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: AfA Eigentumswohnung

Beitrag von Tom998 »

Kannst du mir sagen, wie man den Grundstücksanteil aus den Anschaffungskosten herausrechnet?
Das ist doch 2018 schon gemacht worden. Entweder fragen Sie den ehemaligen Steuerberater, hilfsweise das Finanzamt oder wir machen hier ein Quiz.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: AfA Eigentumswohnung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Kannst du mir sagen, wie man den Grundstücksanteil aus den Anschaffungskosten herausrechnet?
Wie bereits gesagt läuft die Abschreibung doch schon, da noch was zu ändern, ist nicht so einfach (und könnte u.U. auch zu rückwirkenden Änderungen führen).
Offenbar ist der Steuerberater von 124.200 und 124.850 als Wert ohne Grundstück ausgegangen, wie er darauf gekommen ist und warum die Werte leicht unterschiedlich sind kann wohl nur er selber beantworten.

Es ist aber ziemlich sicher nicht verkehrt, die AfA einfach unverändert fortzuführen, also mit 2.497 Euro.

Stefan
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: AfA Eigentumswohnung

Beitrag von Severina »

Man könnte mal den Feststellungsbescheid mit der Erklärung vergleichen - evtl hat das FA etwas an der Berechnung der AfA geändert, oder es gab in 2021 nachträgliche Anschaffungskosten.
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