Zusammenveranlagung: Minijob vs. freiberuflich

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Herr-Lehmann
Beiträge: 2
Registriert: 28. Jan 2024, 10:07

Zusammenveranlagung: Minijob vs. freiberuflich

Beitrag von Herr-Lehmann »

Hallo Community,
meine Frau und ich stehen gerade vor der Entscheidung, ob sie geringfügig auf Minijob-Basis oder freiberuflich arbeitet. Das Einkommen bleibt auch freiberuflich auf Minijob-Niveau.

Sehe ich das richtig, dass wir bei einer gemeinsamen Veranlagung der Steuer den Minijob nicht angeben/versteuern müssen, das gleiche Einkommen auf freiberuflicher Basis hingegen schon? Wären im zweiten Fall die steuerlichen Abzüge ähnlich wie bei SK5 und damit nicht unerheblich?

Wir fragen uns, ob sich ein Zuverdienst überhaupt lohnt, wenn nur die Möglichkeit besteht auf freiberuflicher Basis zu arbeiten.

Wir würden uns sehr über eure Einschätzung freuen.
VG Frank
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Zusammenveranlagung: Minijob vs. freiberuflich

Beitrag von Severina »

Steuerliche Abzüge gibt es bei einer freiberuflichen Tätigkeit nicht und mit einer Lohn(sic!) steuerklasse hat die auch nichts zu tun.

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist der Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung zu ermitteln und in die Anlage S zur Einkommensteuererklärung einzutragen. Wieviel Steuer darauf entfällt, kann mangels sämtlicher dazu notwendigen Angaben nicht beurteilt werden. Bei einem Gewinn auf Minijobniveau würde sich allerdings eine Krankenversicherungspflicht ergeben.

Dass ein echter Minijob, bei dem der AG pauschale Lohnsteuer zahlt, nicht in der ESt-Erklärung anzugeben ist, ist richtig.

"Lohnen" hat mMn allerdings nicht nur was mit Geld zu tun. Ich (!) würde, auch wenn mich das Steuern kostet, deutlich lieber mit einer Tätigkeit, die mir Spaß macht, mich persönlich weiterbringt und/oder neue Möglichkeiten eröffnet, freiberuflich tätig sein oder eine Tätigkeit über Minijobniveau hinaus mit Steuerklasse IV aufnehmen, als dass ich im Rahmen eines Minijobs an einer Supermarktkasse sitzen wollte. Und das würde ich tatsächlich auch ganz allein entscheiden.
Herr-Lehmann
Beiträge: 2
Registriert: 28. Jan 2024, 10:07

Re: Zusammenveranlagung: Minijob vs. freiberuflich

Beitrag von Herr-Lehmann »

In unserem Fall handelt es sich um ein und dieselbe Tätigkeit, die freiberuflich oder als Minijob ausgeübt werden kann. Wenn beim Minijob keine Steuern von uns zu entrichten sind, bei einer freiberuflichen Tätigkeit hingegen schon, dann würde sich der Minijob finanziell eher lohnen.

Unsere Sorge ist, dass bei einer freiberuflichen Tätigkeit am Ende vom Jahr so viel abgezogen wird, dass sich der Aufwand im Vergleich zum Nettogewinn nicht wirklich lohnt.
muemmel
Beiträge: 4850
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zusammenveranlagung: Minijob vs. freiberuflich

Beitrag von muemmel »

Nur hat Ihr Arbeitgeber dann so 30 % Lohnnebenkosten zu zahlen, während er bei der Freiberuflichkeit 0 % Nebenkosten hat. Auch muss er beim Minijob bezahlten Urlaub und LFZ im Krankheitsfall gewähren - für den AG bzw. Auftraggeber ist das eindeutig die schlechtere Variante.
Antworten