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Betriebskostenpauschale UND Umsatzsteuer in der EÜR

Verfasst: 25. Jan 2024, 11:08
von DarenBRens
Hallo zusammen,

danke für diese Plattform! Ich hoffe, Ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt helfen:

Ich bin freiberuflicher Redakteur und profitiere von der "Betriebskostenpauschale für bestimmte Berufsgruppen", die ich regelmäßig mit 2.4555 Euro angebe.

Im letzten Jahr hatte ich als zusätzliche Betriebsausgaben zum ersten Mal auch meine vorausgezahlte Umsatzsteuer angegeben. Das wurde problemlos akzeptiert. Weitere Betriebsausgaben habe ich nicht und wurden auch noch nie erklärt.

Nach einem freundlichen Hin- und Her mit meiner Finanzbehörde hieß es nun beim aktuellen Bescheid für 2023, dass es nicht zulässig sei, sowohl die "Betriebskostenpauschale für bestimmte Berufsgruppen" als auch die in 2023 vorausgezahlte Umsatzsteuer als Betriebskostenausgaben anzugeben. Ich würde daher besser fahren, den wesentlich höheren Betrag der vorausgezahlten Umsatzsteuer abzuziehen.

Klingt (leider) schlüssig, auch wenn es im letzten Jahr noch nicht beanstandet worden ist. Was ist Eure Meinung zu dem Sachverhalt?

Danke für Eure Antworten! :)


Daren

Re: Betriebskostenpauschale UND Umsatzsteuer in der EÜR

Verfasst: 25. Jan 2024, 11:26
von Tom998
Klingt (leider) schlüssig...
Klingt nicht nur so, ist es auch.
...auch wenn es im letzten Jahr noch nicht beanstandet worden ist.
Es gibt keinen Anspruch auf falsche Rechtsanwendung.