Umgang mit Behindertenpauschbetrag u Kinderfreibetrag bei Übergang des Kindes vom Studium ins Erwerbsleben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Märle
Beiträge: 6
Registriert: 1. Jan 2024, 15:12

Umgang mit Behindertenpauschbetrag u Kinderfreibetrag bei Übergang des Kindes vom Studium ins Erwerbsleben

Beitrag von Märle »

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich habe einen volljährigen Sohn, der schon lange einen Schwerbehindertenausweis hat. Für die Jahre 2022 und davor haben wir seinen Behindertenpauschbetrag und die Fahrtkostenpauschale (900,--€) geltend gemacht in unserer eigenen Steuererklärung, weil er da noch studierte, noch keine 25 Jahre alt war und kein eigenes Einkommen hatte.

Bei ihm ist für 2023 folgender Sachverhalt gegeben:

Jan bis einschl. März 2023 war er noch an der Uni als Masterstudent (Erstausbildung) eingeschrieben, erhielt aber bereits im Januar sein Masterzeugnis. Das hatte zur Folge, dass er zwar noch bis einschl. März immatrikuliert war und damit weiter in der KV familienversichert, aber wir bekamen nur noch für Jan 2023 Kindergeld, da für dessen Beendigung der Erhalt des Zeugnisses als maßgebend genannt wurde.
April 2023 war er arbeitssuchend gemeldet (ohne Leistungen) und musste sich auf eigene Kosten in der KV versichern.
Ab Mai 2023 war er Arbeitnehmer, liegt damit über dem Grundfreibetrag. Deshalb ist in meinen Augen eine Est-Erklärung sinnvoll (es wäre seine erste).

Mein Problem ist nun, wie ich das in unserer und seiner Est-Erklärung zusammenbringe.

1. Muss ich ihn bei uns weiter in der Anlage "Kind" eintragen mit Kindergeld (ein Monat=Jan) und erhalte dann auch nur für einen Monat den Kinderfreibetrag? Mein Sohn ist übrigens im Okt 2023 25 Jahre alt geworden.
2. Habe ich dann eine Wahl, ob ich seinen Behindertenpauschbetrag und ggf. auch die FK-Pauschale bei uns oder ihm in der Anlage "agBelastungen" eintrage, je nach dem, wo sich das günstiger auswirkt? Oder kann/muss er beides ab jetzt nur bei sich selbst eintragen?
3. Ist es so, dass der KV-Beitrag aus der Übergangszeit als arbeitssuchend nur von ihm geltend gemacht werden kann, also bei seiner Anlage "Vorsorgeaufwand"? Denn er hatte da (April) noch kein Einkommen, wohnte aber bei uns (Kost und Logis).

Danke für eure Mühe!
muemmel
Beiträge: 4849
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umgang mit Behindertenpauschbetrag u Kinderfreibetrag bei Übergang des Kindes vom Studium ins Erwerbsleben

Beitrag von muemmel »

1. Nein, müssen Sie nicht - die Inanspruchnahme von Steuererleichterungen ist freiwillig.
3. Ja - was vom Sohn bezahlt wird, setzt der Sohn ab.
Märle
Beiträge: 6
Registriert: 1. Jan 2024, 15:12

Re: Umgang mit Behindertenpauschbetrag u Kinderfreibetrag bei Übergang des Kindes vom Studium ins Erwerbsleben

Beitrag von Märle »

Danke, das hilft mir schon mal weiter.

Nochmal zu Frage 1. Ich habe verstanden, dass ich meinen Sohn in der Erklärung zu 2023 nicht eintragen muss in einer eigenen Anlage Kind. Aber dürfte ich es denn? Denn im Januar war er ja noch keine 25, immatrikuliert und ich erhielt Kindergeld, wenn auch nur für einen Monat. Wenn ich ihn nirgends eintrage bzw. keine eigene Anlage Kind für ihn abgebe, dürfte ich ja auch keinen -ggf anteiligen- KFB bekommen, oder?

Und kann ich dann den Behindertenpauschbetrag (nur noch für 2023) deshalb auch gar nicht mehr auf uns übertragen?

Nochmals danke im Voraus!
muemmel
Beiträge: 4849
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umgang mit Behindertenpauschbetrag u Kinderfreibetrag bei Übergang des Kindes vom Studium ins Erwerbsleben

Beitrag von muemmel »

Aber dürfte ich es denn? Natürlich - aber Sie fragten, ob Sie müssen.
Wenn ich ihn nirgends eintrage bzw. keine eigene Anlage Kind für ihn abgebe, dürfte ich ja auch keinen -ggf anteiligen- KFB bekommen, oder? Ja, das wäre dann die Folge.
Märle
Beiträge: 6
Registriert: 1. Jan 2024, 15:12

Re: Umgang mit Behindertenpauschbetrag u Kinderfreibetrag bei Übergang des Kindes vom Studium ins Erwerbsleben

Beitrag von Märle »

Danke!

Eine zusätzliche Frage hat sich jetzt noch zum KFB ergeben. Für 2023 würde ich den bei meinen Sohn ja nur anteilig bekommen, also nur für Januar = 1/12.

Ich überlege, auch außergewöhnliche Belastungen anzusetzen, bei denen vorab die zumutbaren Belastungen abgezogen werden. Die orientieren sich an der Zahl der Kinder. Dazu heißt es überall nur: Als Kinder des Steuerpflichtigen zählen die, für die er einen Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld hat.

Ich habe den Sohn mit 1/12 KFB, s.o. sowie noch zwei weitere Söhne mit vollem KFB. Zählen die für die Berechnung der zumutbaren Belastung alle drei Kinder, obwohl für den Ältesten ansonsten nur der anteilige KFB anzusetzen ist?
Märle
Beiträge: 6
Registriert: 1. Jan 2024, 15:12

Re: Umgang mit Behindertenpauschbetrag u Kinderfreibetrag bei Übergang des Kindes vom Studium ins Erwerbsleben

Beitrag von Märle »

Ich habe jetzt bei erster Eingabe im Elster-Programm gesehen, dass dort die vollen 3 KFB bei den außergewöhnlichen Belastungen wie auch bei der Berechnung der Kirchensteuer angesetzt wurden, also nicht anteilig für den Ältesten mit nur 1/12, und war deshalb etwas verwundert. Denn dann würde ja zumindest dort die Herunterrechnung auf die monatlichen Anteile keinen Sinn ergeben. Wenn es in meinem Fall also voll durchginge, umso besser.

Danke!
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