Hallo,
ich habe im Oktober 2020 eine Immobile erworben und die bis April 2023 kernsaniert. Seit Mai 2023 wird das Objekt vermietet.
Ich stelle mir die Frage, ab wann das Gebäude abgeschrieben werden kann?. Ab Kaufdatum oder ab der Fertigstellung und Nutzung?
Gruß
Ronny
Abschreibung Kernsanierung Kaufdatum oder Nutzung
Re: Abschreibung Kernsanierung Kaufdatum oder Nutzung
Die AfA läuft ab Anschaffung, d.h. Ab dem im Notarvertrag vereinbarten Zeitpunkten Übergang Nutzen,Lasten und Gefahr. Nur wenn die Kernsanierung zu einem neuen Wirtschaftsgut im steuerlichen Sinne führen würde (was ich nicht annehme!), würde die AfA ab Fertigstellung laufen!
Soweit die Kosten der Kernsanierung die 15%-Grenze des §6 Abs.1 Nr.1a EStG nicht überschreiten, sind sie auch jeweils im Jahr der Zahlung sofort abzugsfähig.
Übersteigen die Kosten die 15%, erhöht sich die AfA entsprechend.
Also ganz schnell Steuererklärungen 2020 bis 2022 abgeben!
taxpert
Soweit die Kosten der Kernsanierung die 15%-Grenze des §6 Abs.1 Nr.1a EStG nicht überschreiten, sind sie auch jeweils im Jahr der Zahlung sofort abzugsfähig.
Übersteigen die Kosten die 15%, erhöht sich die AfA entsprechend.
Also ganz schnell Steuererklärungen 2020 bis 2022 abgeben!
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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