UG in Liebhaberei überführen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
Schmolli85
Beiträge: 1
Registriert: 20. Jan 2024, 13:25

UG in Liebhaberei überführen

Beitrag von Schmolli85 »

Hallo,
Kurz vor Corona Beginn habe ich mit meiner Band eine UG gegründet.

Geplant war nicht nur eigenes zu produzieren und zu vermarkten, sondern auch anderen Bands weiter zu helfen.

Wir haben Räumlichkeiten Angemietet, in den Raum investiert, Equipment gekauft, und um die Kosten für uns im Rahmen zu halten, die Räumlichkeiten an andere Bands untervermietet.

Leider hat Corona in der Musik-Kultur vieles kaputt gemacht.
Nicht nur andere, sondern auch die eigene Band haben sich aufgelöst und ich habe versucht, mit einem weiteren Kollegen das Projekt weiter laufen zu lassen.

Leider kommen wir damit auf keinen grünen Zweig.

Wir würden es in anderer Form gerne irgendwie weiter machen, aber die Kosten für Jahresabschluss-Pflicht, IHK, Miete, ausbleibende Mietzahlungen anderer Bands etc.fressen dann leider doch jeden erwirtschafteten Erfolg auf.

Jetzt würde ich es mittlerweile eher als Liebhaberei abtun, auch wenn es eigentlich ein zweites Standbein werden sollte, da es ohne private Zuschüsse nicht laufen würde.

Was sind die rechtlichen Schritte um es als Liebhaberei weiter zu betreiben?
Das gekaufte Equipment würde weiterhin genutzt.
Die Räumlichkeiten jedoch aufgegeben.

Wie komme ich um die Jahresabschlusspflicht und IHK herum?
Denn wenn es so weiter läuft wie bislang, werde ich nur privates Geld aus dem Fenster was ich gerne minimieren will.

Danke.
Antworten