Hallo zusammen!
Ich habe hier eine Frage zum Thema doppelte Haushaltsführung.
Ich wohne in Ort A (angemeldeter Hauptwohnsitz). In Ort B lebe ich seit März 2023 aufgrund der Arbeitsstelle. Entfernung von Ort A und Ort B liegt ca. bei 280km.
Nun ist es so, dass ich in Ort B Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss (nicht gerade wenig). Absetzen könnte ich 1000€ Nettokaltmiete im Monat, was ja grundsätzlich super ist.
Die Frage ist --> Kann ich Ort B als Erstwohnsitz beantragen (Hier halte ich mich wie sich herausgestellt hat tatsächlich öfter auf), sodass ich die Zweitwohnungssteuer umgehen kann? --> Frage wäre dann auch, kann man die 1000€ Nettokaltmiete Pro Monat dann trotzdem absetzen, da das Finanzamt meine Meldeverhältnisse nicht interessiert? Kennt sich hiermit jemand aus?
VIelen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!
Gruß, bali1300
Doppelte Haushaltsführung
Re: Doppelte Haushaltsführung
Kann ich Ort B als Erstwohnsitz beantragen (Hier halte ich mich wie sich herausgestellt hat tatsächlich öfter auf), sodass ich die Zweitwohnungssteuer umgehen kann? --> Ja.
Frage wäre dann auch, kann man die 1000€ Nettokaltmiete Pro Monat dann trotzdem absetzen, da das Finanzamt meine Meldeverhältnisse nicht interessiert? Ja. Freilich ist die entscheidende Frage, ob Ort A Ihr Lebensmittelpunkt ist, zu dem Sie jedes WE zurückkehren.
Kennt sich hiermit jemand aus? Womit jetzt? Zumindest Frage Nr. 1 ist im Bundesmeldegesetz klar geregelt - HWS ist die "vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners" (§ 21(2) BMG).
Nun ist es so, dass ich in Ort B Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss (nicht gerade wenig). Die Kosten für die ZWS-Steuer können Sie übrigens absetzen, da die nicht unter die 1000-Euro-Grenze fallen.
Frage wäre dann auch, kann man die 1000€ Nettokaltmiete Pro Monat dann trotzdem absetzen, da das Finanzamt meine Meldeverhältnisse nicht interessiert? Ja. Freilich ist die entscheidende Frage, ob Ort A Ihr Lebensmittelpunkt ist, zu dem Sie jedes WE zurückkehren.
Kennt sich hiermit jemand aus? Womit jetzt? Zumindest Frage Nr. 1 ist im Bundesmeldegesetz klar geregelt - HWS ist die "vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners" (§ 21(2) BMG).
Nun ist es so, dass ich in Ort B Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss (nicht gerade wenig). Die Kosten für die ZWS-Steuer können Sie übrigens absetzen, da die nicht unter die 1000-Euro-Grenze fallen.