Ab wann Einkommensteuervorauszahlung und wie hoch?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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mechamichl
Beiträge: 2
Registriert: 7. Jan 2024, 10:36

Ab wann Einkommensteuervorauszahlung und wie hoch?

Beitrag von mechamichl »

Hallo,
ich arbeite ab dem 01.02.2024 als Freiberufler. Nun bin ich unschlüssig darüber wann ich meine erste Einkommensteuervorauszahlung leisten muss. Nach meinem Wissensstand sind die Vorauszahlungen im März, Juni, September und Dezember für das folgende Quartal fällig. Wie ist aber nun die Regelung wenn ich während eines Quartals mit meiner selbstständigen Tätigkeit anfange, also im Februar? Bisher habe ich noch keinen Bescheid für die Vorauszahlungen vom Finanzamt bekommen. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist schon bereits im November ausgefüllt worden und eine neue Steuernummer wurde auch schon zugewiesen. Allerdings habe ich bis jetzt keine eindeutige Antwort darauf gefunden wie die Vorauszahlung für ein Quartal berechnet wird. Wird einfach die erwartete Einkommensteuer durch vier geteilt sodass ich für das erste Quartal genauso viel voraus zahlen muss wie für die restlichen, oder wird betrachtet, dass ich im ersten Quartal nur 2 Monate eine selbständige Tätigkeit habe? Spielt es für die Berechnung der Vorauszahlung eine Rolle, dass ich im Januar noch in einer abhängigen Anstellung bin?

Die Fragen sind für mich vor allem relevant, da ich befürchte, dass ich im Februar noch für das erste Quartal die Einkommensteuer nachzahlen muss und kurz darauf im März für das zweite Quartal die Vorauszahlung leisten muss.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Ab wann Einkommensteuervorauszahlung und wie hoch?

Beitrag von Severina »

Die Vorauszahlungen werden anhand der Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu den voraussichtlichen
Einkünften 2024 aus allen Einkunftsquellen festgesetzt. So der Regelfall - in der Praxis unterbleibt das auch schon
mal.

Vorauszahlungen musst Du nicht berechnen, die werden vom Finanzamt festgesetzt. Dass bereits eine Steuernummer
vorliegt, aber kein Vorauszahlungsbescheid, lässt darauf schließen, dass die Vorauszahlung entweder auf 0 festgesetzt
oder 'vergessen' wurde.

Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen wird die voraussichtliche Einkommensteuer(nachzahlung, ggf. nebst KiSt und
SolZ), die sich für 2024 ergeben wird, auf die zum Zeitpunkt der Festsetzung noch verbliebenen Vorauszahlungszeitpunkte
gleichmäßig verteilt. Da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, kommt es nicht darauf an, in welchem Quartal
welcher Anteil der Einkünfte anfällt.

Wenn Du gern Vorauszahlungen leisten möchtest, könntest Du Deine Zahlen z. B. für ein früheres Jahr in eine Steuer-
erklärung eingeben - das Ergebnis dürfte dicht genug dran sein - und dann einen Antrag auf Festsetzung von Vorauszah-
lungen stellen - wenn Du einfach so was überweist, hat das Finanzamt zu der Zahlung keine Sollstellung und wird die
Zahlung einfach zurücküberweisen.

"kurz darauf im März für das zweite Quartal die Vorauszahlung leisten muss."
Nein, das ist die Vorauszahlung für das erste Quartal.
Zuletzt geändert von Severina am 7. Jan 2024, 14:20, insgesamt 3-mal geändert.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ab wann Einkommensteuervorauszahlung und wie hoch?

Beitrag von muemmel »

Kurzum - es wird keine 5 Termine geben, sondern nur die bekannten 4 Termine. Und diese auch nur, wenn das FA überhaupt Vorauszahlungen festsetzt.
mechamichl
Beiträge: 2
Registriert: 7. Jan 2024, 10:36

Re: Ab wann Einkommensteuervorauszahlung und wie hoch?

Beitrag von mechamichl »

OK, Danke für eure Antworten, dann bin ich schon Mal beruhigt, dass die Vorauszahlungen immer für das laufende und nicht das folgende Quartal gelten. Ich vermute Mal, dass ich den Vorauszahlungsbescheid im Februar bekomme. Da der Beginn meiner selbstständigen Tätigkeit der 01.02.2024 ist. Das würde - zumindest nach meiner Interpretation - zu der Aussage aus § 37 (1) EStG passen:
Die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahres begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.
Oder ist mit "Begründung der Steuerpflicht" was anderes als der Beginn meiner Tätigkeit gemeint?
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