Hallo liebe Community!
Ich sitze hier gerade über meine Steuererklärung. Für das Jahr 2020. Ich habe nun ein Frage bzgl. meinem Firmen-PKW.
Er wird über den Lohn abgerechnet. Privatfahrten sowie Fahrten Whg.-1.Tätigkeitsstätte. Nun war ich aber ab dem März 2020 nur noch im Home-Office. Es wurde ja weiterhin die 0,03% angewendet. Man kann ja unterjährig nicht von der 0,03% zur 0,02% Methode wechseln. Ich habe gehört, dass man die zu viel gezahlte Lohnsteuer für die Fahrten Whg-1.Ts über die Steuererklärung zurückholen.
Jetzt sitze ich hier über der Steuerklärung (mein Elster.de) und habe gerade keinen Plan wo ich das eintragen soll.
Könnt ihr mir weiterhelfen bzw. sagen, wo ich das eintragen muss?
Ich sage schon mal vielen lieben Dank!
Angelina
Firmen-PKW, Homeoffice und Steuererklärung
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 6. Jan 2024, 14:32
Re: Firmen-PKW, Homeoffice und Steuererklärung
Diese Fahrten gab es ja nicht. Daher kann man darüber auch nichts zurückholen.Angelina1990 hat geschrieben:Ich habe gehört, dass man die zu viel gezahlte Lohnsteuer für die Fahrten Whg-1.Ts über die Steuererklärung zurückholen.
Re: Firmen-PKW, Homeoffice und Steuererklärung
Es geht darum, dass der AG die 0,03%-Regelung für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte angewandt hat, obwohl gar keine oder nur wenige Fahrten durchgeführt wurden.
https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-Anhaenge/Anhang-24-Druck/IV/IV-1/anhang-24-IV-1.html
Sie müssen den Bruttoarbeitslohn entsprechend mindern und dem FA ihre Berechnung ergänzend zur Steuererklärung übersenden.
Lesen Sie erstmal (insbesondere Rz. 13g):Könnt ihr mir weiterhelfen bzw. sagen, wo ich das eintragen muss?
https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-Anhaenge/Anhang-24-Druck/IV/IV-1/anhang-24-IV-1.html
Sie müssen den Bruttoarbeitslohn entsprechend mindern und dem FA ihre Berechnung ergänzend zur Steuererklärung übersenden.