Erstes Jahr Freiberufler, wann EÜR?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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conrad172
Beiträge: 2
Registriert: 29. Dez 2023, 18:09

Erstes Jahr Freiberufler, wann EÜR?

Beitrag von conrad172 »

Hallo,
Das ganze Thema ist relativ neu für mich, deshalb hoffe ich hier eine Antwort zu finden.
Ich bin freiberuflicher Webdesigner, habe am 10.08.2023 dem Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und am 11.10.2023 vom Finanzamt meine Steuernummer erhalten.
Da ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch gemacht habe, ist das einzige was ich abzugeben habe ja eigentlich die EÜR, meine Frage ist nur wann.
Zum 11.10.2023 hat mir das Finanzamt ja quasi meine Anmeldung bestätigt und mir die Steuernummer gegeben, wann also in 2024 muss ich die EÜR abgeben?

Danke im voraus.
Tom998
Beiträge: 569
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Erstes Jahr Freiberufler, wann EÜR?

Beitrag von Tom998 »

Da ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch gemacht habe, ist das einzige was ich abzugeben habe ja eigentlich die EÜR...
...und die Einkommensteuererklärung. Fristablauf ist am 02.09.2024 (da der 31.08. auf einen Samstag fällt). Beide Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln (Elster).
conrad172
Beiträge: 2
Registriert: 29. Dez 2023, 18:09

Re: Erstes Jahr Freiberufler, wann EÜR?

Beitrag von conrad172 »

Tom998 hat geschrieben: 29. Dez 2023, 18:51
Da ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch gemacht habe, ist das einzige was ich abzugeben habe ja eigentlich die EÜR...
...und die Einkommensteuererklärung. Fristablauf ist am 02.09.2024 (da der 31.08. auf einen Samstag fällt). Beide Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln (Elster).
Ok, danke für die Antwort.
Das heißt ich kann jetzt bis September einfach meine Arbeit machen, ohne Papierkram mit dem Amt und gebe bis zum 02.09.2024 dann die für mich relevanten Dokumente (EÜR und Einkommenssteuererklärung ab? Und in diese kommen dann die Umsätze von 2023 und 2024?
Tom998
Beiträge: 569
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Erstes Jahr Freiberufler, wann EÜR?

Beitrag von Tom998 »

Und in diese kommen dann die Umsätze von 2023 und 2024?
Nur 2023. Für die Einkommensteuer und die Gewinnermittlung durch EÜR ist das Kalenderjahr maßgebend.
taxpert
Beiträge: 804
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Erstes Jahr Freiberufler, wann EÜR?

Beitrag von taxpert »

Kleiner Tipp aus der Praxis!

1. DaDu offenbar keine Ahnung vom Steuerrecht hast-was kein Vorwurf sein soll!- ist vorprogrammiert, dass, wenn Du bist zum letzten Tag mit der Abgabe wartest, das nicht klappen wird und Verspätungszuschlag anfallen werden!

2. Die erste Steuererklärung als Selbständiger ist meist die „teuerste“! Wenn Du im September 2024 die Erklärung abgibst, wird vvs. im Oktober der Bescheid ergehen. In dem Bescheid wird dann die Steuer für 2023 mit Fälligkeit im November 2024 aber auch die Vorauszahlung für das Jahr 2024 mit Fälligkeit Dezember 2024 festgesetzt! Also praktisch zeitgleich die Steuer für zwei Jahre! Du solltest bis dahin entsprechende Rücklagen gebildet haben!

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